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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 5

Befragen der Verteidiger bemerkte der Kreisarzt: daß die Schläge, die Lewy von Stutzke und Graeber erhalten, den Tod verursacht haben, halte er für ausgeschlossen. – Auf Befragen des Beisitzers, Landrichters Schröder, äußerte der Kreisarzt noch: Die Schläge müssen mit großer Heftigkeit geführt worden sein. Lewy müsse mit einem sehr dicken Stock und zwar mit voller Manneskraft geschlagen und auch in sehr brutaler Weise mit Füßen getreten worden sein. – Auf Befragen des Vorsitzenden äußerte der Kreisarzt, daß die Mißhandlung in einer das Leben gefährdenden Weise geschehen sei. – Die anderen medizinischen Sachverständigen schlossen sich diesem Gutachten vollständig an. – Erster Staatsanwalt Dr. Schweigger beantragte gegen beide Angeklagte das Schuldig der gemeinschaftlich begangenen vorsätzlichen Körperverletzung mit tötlichem Ausgange und zwar mittelst eines das Leben gefährdenden Werkzeuges. Der Erste Staatsanwalt ersuchte die Geschworenen, den Angeklagten mildernde Umstände zuzubilligen, da sie beide unbestraft und von dem Gemißhandelten augenscheinlich gereizt worden seien. – Verteidiger Rechtsanwalt Hasse bestritt, daß eine gemeinschaftliche Mißhandlung vorliege. Es sei auch nicht erwiesen, daß durch die von Hahn geschehene Mißhandlung der Tod des Lewy erfolgt sei: Er ersuche daher die Geschworenen, betreffs Hahn die Gemeinschaftlichkeit und die Frage betreffs des Todeserfolges zu verneinen. – Verteidiger R.-A. Gebauer suchte in längerer Rede den Nachweis zu führen, daß sein Klient, der Angeklagte Vergin, sich in keiner Weise strafbar gemacht habe. Ein Beweis sei jedenfalls hierfür nicht erbracht. Der Verstorbene habe mit einem fremden Fleischergesellen in einer Kammer zusammen geschlafen. Letzterer habe geäußert: er wolle mit Lewy nicht weiter zusammen wandern, denn dieser habe bereits die Leute in der Herberge zu Hammerstein und auf dem Wege auch ihn durch Redensarten geärgert. Nun sei der Fleischergeselle

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 5. Hermann Barsdorf, Berlin 1912, Seite 244. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_5_(1912).djvu/248&oldid=- (Version vom 1.8.2018)