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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 6

Ähnlichkeit mit der Handschrift auf dem Dokument zeigen, aber keineswegs gesagt werden könne, daß es dieselbe Handschrift sei. – Auf weiteren Antrag der Verteidigung wurde noch ein Artikel der „Post“ verlesen. – Die Vereidigung der Zeugen Eisner und Wetzker wurde, „da sie der Teilnahme verdächtig seien“, abgelehnt. – Nach beendeter Beweisaufnahme nahm das Wort Oberstaatsanwalt Dr. Isenbiel: Es sei jetzt ein Sport gewisser Zeitungen, dem Kaiser die sogenannte Wahrheit zu sagen, allerdings in verhüllter und verklausulierter Weise. Wenn man den Kaiser treffen wolle, dann sage man, man wolle nur den Minister treffen oder man sage, man habe nur im allgemeinen vom Monarchen oder von verstorbenen Königen gesprochen. Der „Vorwärts“ sei ja viel zu klug und werde viel zu gut redigiert – Herr Eisner habe auf dem Dresdener Parteitage darob ein Lob erhalten – die Redakteure des „Vorwärts“ seien viel zu klug, Seine Majestät direkt zu beleidigen, denn darauf stehe Gefängnis, aber sie wollen das, was sie auf dem Herzen haben, in einer verhüllten Form doch sagen. Daß bei der Auslegung solcher Äußerungen Zweifel aufkommen können, sei selbstverständlich. Der Gerichtshof solle sich aber nicht daran stoßen, daß das Kammergericht in einem Stadium des Verfahrens die Frage der Majestätsbeleidigung nicht für zweifelsfrei erachtet habe. Er glaube, jeden Zweifel so gründlich verscheuchen zu können, daß auch nicht einmal das beliebte Wort „in dubio pro reo“ Platz greifen könne, denn es gebe eben kein „in dubio“. Es handele sich einfach um die Frage, ob die Artikel auf Seine Majestät bezogen werden können. Dies müsse entschieden bejaht werden. Die Artikel sprechen von „Hofkreisen“, „Hofleuten“ usw. Was sei nun aber „Hof“? Etwa nur die nähere Umgebung Seiner Majestät? Die Hofmarschälle und Hofbeamten? Die Verteidigung habe den Begriff ausgedehnt auf das Militär- und Zivilkabinett. Wenn man von „Hofkreisen“ spreche, könne Se. Majestät

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 6. Hermann Barsdorf, Berlin 1912, Seite 94. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_6_(1912).djvu/98&oldid=- (Version vom 1.8.2018)