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Seite:Friedlaender-Interessante Kriminal-Prozesse-Band 7 (1912).djvu/293

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 7

daß gegen seinen Sohn ehrengerichtlich vorgegangen werden würde, aber er befürchte auch, daß außerdem das gerichtliche Strafverfahren gegen seinen Sohn eingeleitet werden könnte. Ich verhielt mich zurückhaltend, worauf der General erklärte, er wisse, daß sein Sohn gewerbsmäßig spiele. Ich erwiderte: Um Gottes willen, sagen Sie so etwas nicht, Sie könnten ja als Zeuge vernommen werden. General v. Kröcher fragte mich darauf, welche Strafe auf gewerbsmäßigem Glücksspiel stehe. Ich verwies ihn an den Landgerichtsrat Herr. Auch dieser hatte es abgelehnt, sich auf die Frage auszulassen. – Angekl. v. Kröcher: Ich bleibe dabei, daß mein Vater mir dreimal die Äußerung des Herrn v. Manteuffel, ich solle nicht gegen Dr. Kornblum vorgehen, wiedererzählt hat. – Rechtsanwalt Dr. Schwindt: Ich kann es mir kaum denken, daß ein Vater seinen Sohn des gewerbsmäßigen Glücksspiels bezichtigen sollte. Ich beantrage nunmehr die Ladung des Generals v. Kröcher oder dessen kommissarische Vernehmung in Halle. Oberstaatsanwalt Isenbiel teilte mit, daß er gestern eine Depesche vom General v. Kröcher erhalten habe, worin er erklärt, daß er von seinem Rechte der Zeugnisverweigerung Gebrauch machen und unter keinen Umständen als Zeuge auftreten werde. Auf Antrag des Rechtsanwalts Dr. Schwindt beschloß der Gerichtshof, nochmals eine Anfrage an den General v. Kröcher zu richten, ob er als Zeuge erscheinen wolle. – Alsdann wurde Rittmeister v. Eynard vernommen. Dieser äußerte sich über einen Reserveleutnant v. Radecke, der bei seiner Vernehmung in der Voruntersuchung ungünstige Aussagen über v. Kayser gemacht hat. Letzteren kenne er (v. Eynard) als vollkommenen Gentleman. v. Radecke habe ihn in schnödester Weise um 1000 Mark bares Geld gebracht. Es wurde festgestellt, daß v. Radecke in einem gegen v. Eppard angestrengten Prozeß den Einwand der Unzurechnungsfähigkeit mit Erfolg gemacht habe. – Am vierten Verhandlungstage teilte der Verteidiger Rechtsanwalt Dr. Schwindt ein soeben an ihn

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 7. Hermann Barsdorf, Berlin 1912, Seite 289. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_7_(1912).djvu/293&oldid=- (Version vom 16.5.2025)