| Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 7 | |
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es liegt nichts Besonderes gegen Ihren Sohn vor!“ Herr v. Manteuffel hat mir dann bei einer Unterhaltung gesagt: „Sagen Sie nur Ihrem Sohn, daß Dr. Kornblum nicht sein Gegner, sondern sein Freund ist.“ – Vors.: Herr v. Manteuffel hat behauptet, Sie hätten selbst Ihren Sohn als einen gewerbsmäßigen Spieler bezeichnet. – Zeuge: Aber ich bitte Sie um Gottes willen! Das habe ich nie in meinem Leben gedacht und meines Wissens auch nie geäußert. Ich habe einmal Herrn v. Manteuffel besucht am Morgen nach der Verhaftung meines Sohnes, weil ich nach den Andeutungen meines Sohnes glaubte, daß v. Manteuffel seine Inter- essen aufs beste wahrnehmen würde. Soweit ich mich erinnere, habe ich Herrn v. Manteuffel gefragt: „Sagen Sie, was ist eigentlich gewerbmäßiges Glücksspiel?“. Die Er- klärung, die mir v. Manteuffel gab, schien mir schrecklich für die ganze Spielerwelt, und ich mußte mir sagen, daß danach jeder, der nach dem Spiel etwas Aufwand treibt, ein gewerbsmäßiger Spieler sein würde, und daß dann die Sache für meinen Sohn auch nicht günstig stehen könnte. – Der Zeuge erklärte dann auf das bestimmteste, daß er dem Sinne nach jedenfalls – der Worte wisse er sich nicht mehr zu erinnern, da er begreiflicherweise in einer großen Aufregung war – den Kriminalkommissar v. Manteuffel nur habe fragen wollen, was unter gewerbsmäßigem Glücksspiel eigentlich zu verstehen sei. Über den Klub der Harmlosen habe er, da er Berlin ziemlich fern stehe, nichts gehört. Herrn v. Schachtmeyer habe er bei Gelegenheit eines Pferdekaufes kennen gelernt. – Der Vorsitzende stellte nunmehr den Zeugen v. Manteuffel dem General v. Kröcher gegenüber. v. Manteuffel blieb dabei, daß der General ihm gesagt habe: Ich weiß ja, daß mein Sohn ein gewerbsmäßiger Spieler ist. Darauf will v. Manteuffel den General ersucht haben, nicht weiter zu reden, da er, v. Manteuffel, sonst vielleicht als Zeuge vernommen werden würde. General v. Kröcher blieb aufs bestimmteste dabei, daß er niemals seinen
Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 7. Hermann Barsdorf, Berlin 1912, Seite 300. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_7_(1912).djvu/304&oldid=- (Version vom 18.5.2025)