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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 7

Major v. Goßler bestätigte dies Gutachten und führte aus: „Es wurde zur Zeit ein Gewehr erfunden, das bedeutend besser als das Zündnadelgewehr war. Die praktische Anwendung machte jedoch Schwierigkeiten. Es mußte deshalb darauf Bedacht genommen werden, Einrichtungen zu treffen, das Gewehr besser zu konstruieren, um eine Überlegenheit über den Feind zu gewinnen. Deshalb wurde sowohl auf die bessere Schießausbildung des einzelnen Mannes, sowie auf eine bessere Instruktion für die Feuerleitung Bedacht genommen. Anläßlich dessen wurde Hauptmann Wagner, unter Überreichung des nötigen Materials, mit der Zusammenstellung des Buches beauftragt, das den Infanterieoffizieren als geheime Instruktion für die Feuerleitung dienen sollte. Wenn der Inhalt des Buches einer fremden Macht bekannt wurde, dann war selbstverständlich das Wohl des deutschen Reiches gefährdet. – Auf Befragen des Vorsitzenden bemerkte der Sachverständige: Die in dem Buche enthaltenen Einzelheiten waren wohl bekannt, das System bezüglich der Feuerleitung war jedoch lediglich der deutschen Regierung bekannt und sollte das geistige Eigentum der deutschen Infanterieoffiziere werden. Durch den Umstand, daß das Buch in Regimentsbibliotheken vorhanden war, wurde sein sekreter Charakter nicht beseitigt. Die Geheimhaltung der mitgeteilten Seiten 1 bis 114 war für das Wohl des deutschen Reiches ebenso geboten, wie der übrige Teil des Werkes. – Vors.: Angeklagter, auf dem Buche steht noch extra gedruckt: „Streng geheim zu halten.“ – Hentsch: Ich stelle auch keineswegs den sekreten Charakter des Buches in Abrede, allein das, was in dem Buche enthalten, ist lange vorher durch die verschiedensten Bücher bekannt gewesen. Auch in Österreich war das, was in dem Buche mitgeteilt ist, längst bekannt. – Vors.: Und trotzdem ließ die österreichische Regierung sich das Buch schicken und zahlte 500 M. dafür? – Hentsch: Ich habe kein Geld dafür erhalten. – Vors.: Hat Adler auch nichts dafür

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 7. Hermann Barsdorf, Berlin 1912, Seite 36. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_7_(1912).djvu/40&oldid=- (Version vom 20.3.2023)