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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 7

Material geliefert wurde, wodurch bei Ausbruch eines Krieges das Deutsche Reich unendlich hätte geschädigt werden können. Der Sachverständige, Major Perthes hat bekundet: Ganz richtig waren die Angaben des Hentsch über die Kriegsstärke allerdings auch nicht, allein das, was Hentsch falsch angab, war unerheblich; im übrigen waren seine Angaben nur in einem Punkte falsch. Der Angeklagte Hentsch stellt den Eberstein richtig, und es ist infolgedessen zweifellos, daß er amtliches Material benützt hat. Es steht fest, so behaupteten die Sachverständigen übereinstimmend, daß Hentsch den Kriegsverpflegungsetat abgeschrieben hat. In einem Briefe, den Hentsch am 3. Januar 1881 an Adler schrieb, gibt er dies auch zu. Wie Hentsch in den Besitz des amtlichen Materials gekommen ist, kann nicht näher untersucht werden. Wenn man erwägt, in welcher Weise Hentsch den ehemaligen Unteroffizier Coßmann zu bewegen wußte, ihm, unter Benützung seiner früheren autoritativen Stellung, Mitteilungen über Bambus- und Kastenbrücken u. dgl. mehr zu machen, dann kann man sich kaum noch wundern, daß Hentsch in den Besitz sekreten Materials gekommen ist. Ob Eberstein zur Zeit, als ihn der Angeklagte benützte, noch sekret war, ist für die Beurteilung des vorliegenden Falles vollständig gleichgültig. Jedenfalls war Hentsch bemüht, nur zuverlässiges Material zu liefern; er hat von Eberstein nicht bloß abgeschrieben, sondern ihn auch zur Grundlage seiner Arbeit, an der er fünf Monate tätig gewesen ist, gemacht. Mit dieser Arbeit, für die ihm ein Honorar von 1000 Mark geboten wurde, begann Hentsch die verbrecherische Laufbahn zu betreten. Daß die in der Arbeit enthaltenen Mitteilungen lediglich für die französische Regierung bestimmt waren, mußte dem Angeklagten bekannt sein. Ebenso mußte er aber auch wissen, daß die Geheimhaltung der in der Arbeit enthaltenen Mitteilungen einer fremden Regierung gegenüber zum Wohle des Deutschen Reiches geboten war. Adler sagte

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 7. Hermann Barsdorf, Berlin 1912, Seite 57. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_7_(1912).djvu/61&oldid=- (Version vom 26.3.2023)