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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 9

kann keine Rede davon sein, daß sie straflos bleiben müßte. Objektiv liegt unzweifelhaft Beleidigung vor, ebenso zweifellos wird der Begriff der Körperverletzung erfüllt, auch Diebstahl würde vorliegen können. Nähere Erörterungen in dieser Beziehung erübrigen sich infolge des Gutachtens der Sachverständigen, das den Antrag auf Freisprechung notwendig macht. – Der Vert. Justizrat Dr. Wolff schloß sich den Ausführungen des Staatsanwalts im wesentlichen an. – Auf Befragen des Vorsitzenden gaben die Angehörigen des Angeklagten die Versicherung, daß sie den Angeklagten, wenn er freigesprochen werden sollte, sofort der Maison de Santé zuführen werden. – Nach kurzer Beratung des Gerichtshofes verkündete der Vorsitzende: Das öffentliche Rechtsgefühl erheische natürlich strenge Sühne für die vorliegende Tat. Sie ist aber dem Angeklagten nicht anzurechnen. Nach den Ausführungen der Sachverständigen muß der Angeklagte freigesprochen werden in der Erwartung, daß er sofort durch die Familie einer Anstalt zugewiesen wird. Dieses Ergebnis wird vielleicht nicht überall befriedigen, ein anderes war aber auf Grund der Beweisaufnahme nicht möglich.

Der Angeklagte wurde darauf von seinen Angehörigen sofort in der Maison de Santé in Schöneberg untergebracht. Einige Zeit nach seiner Entlassung aus dieser Anstalt wurde er in Hamburg festgenommen, weil er dort einem Mädchen den Zopf abschnitt. Der Kranke wurde daraufhin in der Nervenheilanstalt Friedrichsberg bei Hamburg interniert und später noch in verschiedenen anderen Sanatorien untergebracht. Scheinbar geheilt, bestand Stoß im Jahre 1910 mit Auszeichnung das Ingenieurexamen und wurde Hochschulassistent in Braunschweig. Von dort wurde er nach Argentinien berufen.

Vor einigen Monaten wurde er in Buenos Aires verhaftet, weil er in der Straße Santa Fé der argentinischen Hauptstadt der Tochter eines in Argentinien akkreditierten

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 9. Hermann Barsdorf, Berlin 1913, Seite 291. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_9_(1913).djvu/295&oldid=- (Version vom 1.8.2018)