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12, 13. 27; Röm. 12, 4. Aber was ist die Kirche? Eine Auswahl von Menschen aus der Welt, die dem Rufe des Evangeliums folgen und im gleichen Glauben und Bekenntnis um das Wort und Sakrament mittels des Amts zu einer engverbundenen, innerlich und äußerlich von der Welt geschiedenen Gemeinschaft sich zusammenschließen, die der heilige Geist nicht nur gebildet und geschaffen hat, sondern auch fort und fort leitet.

 Jeder Christ ist ein Glied am Leibe Christi, innerlich und äußerlich an seinem bestimmten Ort eingegliedert und dazu bestimmt, daß er, indem er an seiner Lebensaufgabe arbeitet, dem Ganzen diene und es fördere. Keiner wird, was er sein soll, ohne die Gemeinschaft, ohne das Ganze. Die Aufgabe des heiligen Geistes ist, die gesamte erlöste Menschheit in das Bild Christi zu verklären, das Gottesreich auf Erden zu verwirklichen.


§ 40.
Die Aufnahme der Heilsgüter und deren sittliche Verwertung
(Glaube, Hoffnung, Liebe).

 Der heilige Geist bewirkt, daß der Mensch das Heilsgut oder Christum an und in sich aufnehmen und bewahren kann, und diese Kraft des Annehmens und Bewahrens ist der Glaube (Joh. 1, 12; 6, 29). Es ist aber hier unter Glaube bloß die rezeptive Seite des Glaubens, oder, was dasselbe sagen will, der rechtfertigende Glaube zu verstehen (Röm. 4, 3. 16). Dieser befaßt die Summe des Christentums in sich und die ganze Religion, sofern es sich handelt um ein Verhältnis zu Gott: „Glaube an den Herrn Jesum Christum, so wirst du und dein Haus selig,“ Akt. 16, 31. Daher fordert der HErr immer nur Glauben. Der Glaube macht eins mit seinem Objekt, also mit Christo, und das ist eben Religion nach ihrer objektiven und subjektiven Seite. Joh. 17, 21; 1. Kor. 6, 17; 1. Joh. 1, 1–4. Wiewohl der rezeptive Glaube eigentlich dem Gebiete der Religion angehört, so hat er doch auch ein sittliches Moment, indem er als Gehorsam gegen Gottes Wort in der Schrift angesehen wird, Röm. 1, 5; 16, 26; 10, 3. 16; 2. Thess. 1, 8, und der Unglaube umgekehrt als ein Infragestellen der göttlichen Wahrheit, 1. Joh. 5, 10.

 Der Glaube aber hat zur Voraussetzung die Buße. In beiden Stücken besteht, aufs kürzeste gesagt, die christliche Heilsordnung. Die Buße ist vorbereitet und teilweise bewirkt durch das Gesetz (siehe oben § 35), sofern es dem Menschen Erkenntnis der Sünde gibt (Röm. 3, 20) und ihm die „Schrecken des Gewissens“ einjagt, Röm. 4, 15, auch ihn