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(Hören des Worts, Gebet und Gesang, gemeinsame Anbetung beim Sakrament), oder

im häuslichen, diesem schwachen Abbild des öffentlichen.

 Es ist Pflicht und Tugend (und Förderungsmittel), zugleich alle Arten und Formen des äußeren Gottesdienstes mit allem Fleiß zu pflegen und mit dem Geist der Andacht zu durchdringen.

 Zum äußeren Gottesdienst rechnet man auch den Gottesdienst des Wandels, da man das ganze übrige Leben mit der Religion durchdringt, um einen Gottesdienst daraus zu machen, damit das Leben ein Ganzes, aus einem Stück sei. (Ist zugleich Bekenntnis, cf. unter b, sofern im Blick auf die Umgebung geschehend.)

 Des Christen Wandel soll ein priesterlicher sein, ein Gottesdienst.

 b. Das treue und deutliche Bekenntnis und Zeugnis vor andern Christen, vor der ganzen Welt von dem, „wes das Herz voll ist“ in Beziehung auf das göttliche Leben (Röm. 10, 10). Das Bekenntnis ist eine notwendige Lebensäußerung der Frömmigkeit und eine segensreiche und eine erbauende zugleich. Das Bekenntnis darf nicht unmotiviert sein; es muß eine innere oder äußere Veranlassung dazu da sein. Das Bekenntnis kann geschehen in Wort, Zeichen oder That. In der Übung dieser Pflicht des Bekenntnisses erscheint die Bekenntnistreue, wozu auch die konfessionelle gehört, soweit die Konfession der Wahrheit die Ehre gibt, oder, was dasselbe ist: Gott die Ehre gibt. In dem Bekenntnis zeugt eigentlich Gott selber aus dem Munde seiner Bekenner. Der rechte Zeugengeist hat auch zeugende Kraft, die Wahrheit auszubreiten und Gott unter den Menschen zu verherrlichen.

 Bekennen seinen Glauben muß der Christ in allen Formen, in Zeichen, Wort und That; das ist Frömmigkeit.

 Das Bekenntnis geschieht:

entweder im gewöhnlichen Leben durch das ganze Verhalten oder durch besondere Zeugnisse vor den Brüdern oder gegen die Feinde – der Christ ist der Welt gegenüber immer in statu confessionis i. e. protestationis –
oder in der Teilnahme am Gottesdienste und an den einzelnen gottesdienstlichen Handlungen (Konfiteor, Kredo, Hymnus, Predigt u. s. w., besonders am Sakrament des Altars, notae professionis.

 Die gottesdienstlichen Handlungen sind zugleich Bekenntnisakte (trennende und gemeinschaftsbildende).