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das weibliche Geschlecht hat daneben, und mit Beachtung des Abstandes von ihrem großen Sohn, auch in der Jungfrau Maria ein Vorbild.


§ 54.
Die Ehe. Allgemeine Gesichtspunkte.

 a. Die göttliche Einsetzung der Ehe. Die Ehe ist nach Erschaffung des Weibes im Paradies eingesetzt worden vor dem Sündenfall, Gen. 2, 21–25: „Darum wird ein Mensch Vater und Mutter verlassen und an seinem Weibe hangen, und sie werden sein ein Fleisch“; Gen. 2, 18: „Und Gott sprach: Es ist nicht gut, daß der Mensch allein sei, ich will ihm eine Gehilfin machen, die um ihn sei.“ v. 22: „Und Gott, der Herr, baute ein Weib aus der Rippe, die er vom Manne nahm und brachte sie zu ihm. Da sprach der Mann: Das ist doch Bein von meinem Bein und Fleisch von meinem Fleisch.“ Matth. 19,4–6: „Was Gott zusammengefügt hat, das soll der Mensch nicht scheiden.“ Dazu gehört auch der Ehesegen, Gen. 2, 22; 1, 27. 28: „Seid fruchtbar und mehret euch und füllet die Erde und machet sie euch unterthan.“

 b. Bedeutung der Ehe. Sie ist die Grundlage aller menschlichen, natürlichen und sittlichen Lebensgemeinschaften, die Basis der Familie, des Volkes, der Staaten und, in gewissem Sinne, der Kirche (2. Tim. 1). Das Wohl der Familien, Staaten, Völker und der Kirche hängt großenteils von der Beschaffenheit der Ehen ab. Darum muß sie stets ein besonderes Augenmerk des Staates wie der Kirche sein. Es kümmert sich um sie Gott und der Teufel, beide bauen ihr Reich durch die Ehen.

 c. Begriff, Wesen und Zweck der Ehe. Die Ehe ist eine öffentliche, für die ganze Lebenszeit geschlossene Verbindung Eines Mannes und Eines Weibes zur engsten Gemeinschaft des Leibes und Lebens. Die Ehe ist kein Gebot, sie bedarf desselben nicht und läßt sich nicht gebieten. (Sittliche Forderung ist sie aber dann, wenn die Versuchung der Hurerei eintritt, 1. Kor. 7, 2.) Der Zweck der Ehe ist gegenseitige Hilfeleistung, Geschlechtsgemeinschaft, Kindererzeugung. Der erstgenannte ist der allgemeinste. Es gibt wirkliche richtige Ehen, bei denen nur der erste Zweck, und solche, bei denen nur die ersten beiden Zwecke erreicht werden. Es gibt Ehen, die auf dem Sterbebett (Anerkennungen eines Thatbestandes u. dergl.) geschlossen werden, auf dem Krankenbett, im Alter, ohne daß auf sie ein Tadel