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der christlichen Weisung den göttlichen Segen. Wer die kirchliche Trauung verachtet, sich etwa mit der Ziviltrauung (besser: Zivil-Eheschließung) begnügend, ist für keinen Christen zu achten, auch nicht als ein Glied der Kirche zu behandeln.

 In neuerer Zeit ist in vielen Ländern die Zivil-Eheschließung obligatorisch geworden. Nun fragt es sich, können wir uns mit der Ziviltrauung befreunden oder nicht. Dabei kommt folgende Frage in Betracht: Was ist eigentlich das Eheschließende, Ehebegründende? Was macht die beiden Nupturienten zu wirklichen Eheleuten? Darauf antworten die einen: Der Geistliche macht die Ehe durch die Anwendung des Wortes Gottes auf die ihm vorgestellten Verlobten. – Die andern: Die Vollziehung der ehelichen Gemeinschaft macht die Ehe. – Noch andere: Der Consensus der Nupturienten („nuptias non concubitus, sed consensus facit“, römisches Kirchenrecht). Deut. 22, 23–27.

 Die Ehe ist ja doch kein Sakrament, wo Christi Diener an den Menschen nach Christi Auftrag handelt; die Ehe ist etwas Natürliches, eine Sache der menschlichen Freiheit. Sie gehört zu den Dingen, in welchen, wie die Augustana sagt, der Mensch einen freien Willen hat. Da nun die Ehe eine Sache des freien Willens der Person ist, so kann es sich nicht um eine göttliche That handeln. Daraus ergibt sich dann, daß die kirchliche Trauung nicht eheschließend, sondern ehebestätigend ist. Ebensowenig wie die kirchliche Trauung ist der standesamtliche Akt das Eheschließende; dadurch wird nur vom Staate die Ehe als eine von Staatswegen rechtliche anerkannt. Wie der Staat nach seinen bestehenden Gesetzen, so muß auch die Kirche untersuchen, ob die einzugehende Ehe nach Gottes Wort gültig und recht sei. In der kirchlichen Trauung liegt erstens die Anerkennung, daß die Ehe nach Gottes Wort gültig und recht sei. Zweitens die göttliche Sanktion, Gott ist der Zeuge und Garant des Bundes und macht ihn zu einem unauflöslichen und unverbrüchlichen, Prov. 2, 17: „Und verläßt den Herrn ihrer Jugend und vergißt ihres Gottes“; drittens liegt darin die Benediktion. Sie kann und soll wie alles Natürliche gesegnet werden.

 2. Die christliche Führung der Ehe und ihr Gegenteil.

 a. Die rechte Führung derselben beruht einesteils auf dem göttlichen Segen; denn die christliche Ehe hat so viel Feinde (namentlich den Teufel), daß ohne Gottes Segen und Hilfe keine Ehe gerät,