Seite:Friedrich Bauer - Christliche Ethik auf lutherischer Grundlage.pdf/195

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

andernteils auf der Bewahrung der Liebe und Treue, die sich die Eheleute bei der Trauung gelobt haben. Die Liebe und Treue aber beruht auf der gegenseitigen Achtung der Ehegatten, und diese auf dem christlich-sittlichen Verhalten, namentlich gegen einander, und auf der gewissenhaften Erfüllung des beiderseitigen Berufs (cf. Löhe, Hausbuch I, 6. Gebot). Es gilt dabei das rechte Nahen und Fernen zu beobachten, namentlich in der Sitte und im Anstand. Eine sorgsame Pflege der Schamhaftigkeit auch in der Ehe ist unerläßliche Bedingung, wenn die gegenseitige Achtung nicht sinken und die Ehe nicht mißraten soll. Auf Grund der Achtung gedeiht die Liebe und wird immer reiner und schöner, und so gelingt es, auch in der Ehe Keuschheit und Zucht zu bewahren, was hier ebenso verletzt werden kann wie außer der Ehe. Es muß ein jungfräulicher Sinn auch in der Ehe bewahrt werden, und die Enthaltsamkeit (1. Kor. 7, 5; 1. Petr. 3, 7; Lev. 20, 18) hat ihren Platz, Zeit und Maß, hier ebenso wie – nur in anderer Weise – außer der Ehe. Es ist also oft nicht minder schwer, ja zuweilen schwerer, in der Ehe die Keuschheit zu bewahren als außer derselben. Doch ist das eben der göttliche Segen der Ehe, daß der Mensch darin für diese Tugend erzogen wird, wie er in dem ehelosen Stand dafür erzogen werden soll.

.

 b. Das Verhältnis der Ehegatten zu einander, einmal in ihrer Verschiedenheit. Der Mann hat dem Weibe die gebührende Ehre zu geben und den ihr gebührenden Teil an der Leitung des Hauses. Der Mann leitet das Haus im großen und ganzen und vertritt dasselbe nach außen. Das Weib leitet das Hauswesen und schafft und waltet nach innen möglichst selbständig. Und soll sich das Weib nicht in den Beruf und die Geschäfte des Mannes mischen, und der Mann nicht in den Beruf und die Geschäfte des Weibes. Doch soll der Mann das Weib heranziehen, daß es möglichst teilnehme an den Sorgen, Freuden und Leiden seines Berufs, und soll dem Weibe gestatten, ihren Rat und ihre Meinung frei zu sagen, wenn auch dem Mann in letzter Instanz die Entscheidung zusteht und ein rechtes Weib sich willig darein findet. Der Mann hat auch die Aufgabe, sein Weib zu heben und zu erziehen für seinen besondern Beruf. Das kann nur geschehen, wenn der Mann Zeit und Mühe darauf verwendet und eine edle Häuslichkeit pflegt und den Garten seines Glücks im Schoße seiner Familie baut, nicht draußen außer dem Hause sucht, Kol. 3, 19; 1. Petr. 3, 7; Eph. 5, 28. Die Frau sei unterthan dem Manne