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Fall ist es ein vom Menschen sich selbst auferlegtes und von ihm gewolltes Mittel, die Seele zu bereiten und geschickter ad res spirituales zu machen, die Intensität des Gebets, den Ernst der Buße und der Reue über die Sünde zu steigern, eventuell: Gewalt der sündlichen Natur zu bekämpfen, Jon. 3, 6; Joel 2, 12. Hierher gehört auch das Fasten als Vorbereitung für wichtige und bedeutungsvolle Momente und Handlungen des Lebens, z. B. beim Empfang geistlicher Ämter, des heiligen Abendmahles, in schwierigen seelsorgerlichen Fällen, Akt. 13, 2. 3; 14, 23; Matth. 17, 21. Hierher gehört auch das Fasten beim Antritt eines wichtigen Amtes, z. B. beim HErrn Matth.  ; Moses und Elias, 2. Mos. 24, 18; 1. Kön. 19, 8, und vor großen Entscheidungen im Leben, Esth. 3, 1. 2; 4, 16. – Wie hier in Verbindung mit Buße und Gebet, so erscheint das Fasten anderwärts in Verbindung mit der Wohlthätigkeit, Jes. 58, 3–7. Auf diese Weise ist das Fasten bewahrt, in den Dienst des Geizes und der Habsucht zu treten. – Aus alledem ist ersichtlich, daß dem Fasten an und für sich keine religiöse Bedeutung zukommt. Es erhält nur einen religiösen Wert, sei es als Äußerung geistlicher Seelenzustände im Gebiet des leiblichen Lebens, also nur bei dem Vorhandensein einer Harmonie des inneren und äußeren Lebens, und andernteils als Mittel zur geistlichen Einwirkung auf die Seele und in Verbindung mit der Barmherzigkeit. Wenn man nun bedenkt, daß der HErr das Fasten zwar nicht befiehlt, aber es doch neben dem Gebet und Almosengeben als Äußerung christlicher Frömmigkeit (δικαιοσύνη) und damit doch wohl empfiehlt, es regelt, ihm einen Lohn verheißt, Matth. 6, 18, daß es ferner auch in der Apostelkirche in Übung war, Akt. 14, 23; 1. Kor. 7, 5, so wird man es nicht billigen können, daß das Fasten in den protestantischen Kirchen im allgemeinen so ganz dahingefallen ist und für die meisten eine fremde Sache ist und bleibt. Wenigstens die geförderten und gereiften Christen sollte man zur Askese anleiten, daß sie aber nicht eine Werkerei daraus machen und in falsche Geistlichkeit verfallen. – Aug. XXVI, 30.

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 Etwas anderes ist die erzwungene Übung, wie sie Gott durch Kreuz, Krankheit auferlegt, dadurch Gott den Menschen in aller Entsagung übt, Aug. XXVI, 30: „Diese ist die rechte ernstliche und nicht erdichtete Kasteiung. Daneben wird gelehrt, daß ein jeder schuldig sei, sich mit leiblichen Übungen, als Fasten und anderem, so zu halten, daß er nicht Ursache zur Sünde giebt, nicht daß er mit