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so doch durch die lauter als beide redenden Thatsachen, und darum ihre Feier eine Gott wohlgefällige Ordnung auf dem Gebiet der individuellen Freiheit. Ihre Bedeutung: ein wiederholtes Mitdurchleben der Heilsgeschichte in der Betrachtung zum Zweck der gläubigen Aneignung des Segens der Heilsthatsachen und zum Zweck des Lobes Gottes für seine Heilswohlthaten, Anlehnung an das Alte Testament und etwas dem Menschen Natürliches.

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 c) Die brüderliche und Gemeinde-Zucht (in Leben und Lehre) ist nicht allein apostolische Ordnung, 1. Kor. 5, 1 ff.; 2. Thess. 3, 6. 14. 15; Tit. 3, 10; 2. Joh. 10, 11, sondern besonders nach der ersteren Seite eine vom HErrn selbst gegebene Ordnung, Matth. 18, 15. Es sind die Grundzüge einer Gemeindeordnung, wodurch die Sorge für die Bekämpfung des Bösen, namentlich der Ärgernisse, jedem Glied der Gemeinde zur Pflicht gemacht wird, unter Umständen die Gemeinde selbst (die organisierte natürlich, die unter der Führung des Pfarrers steht) zum Einschreiten ermächtigt und ihr das Recht und die Vollmacht gegeben, aber auch die Pflicht auferlegt wird, die nicht zu bewältigenden schlimmen Elemente aus der Gemeinde auszustoßen, aber nicht bloß im Interesse der Gemeinde, sondern des sündigenden Bruders selber, der die Macht der Liebe bis zur äußersten Strenge erfahren soll. Auch die Form der Zucht ist diktiert von der Liebe und von der zuwartenden Barmherzigkeit. Es ist bei diesen Worten des HErrn Matth. 18 zweierlei zu unterscheiden. Einmal haben wir den Zuchtbefehl, darin der Grundsatz der Zucht, der Sittenstrenge, der notwendigen Reaktion der Gemeinde gegen die Sünde und der Geist der Zucht, die aus der rettenden Liebe geboren wird und dieselbe bis an die äußerste Grenze der Strenge bewahren muß, ausgesprochen ist; sodann die äußere Ordnung, in der die Zucht ausgeführt werden soll. Das ist ein unwandelbares Gebot des HErrn, auch dem Sittengesetz angehörend, unbedingt gewissensbindend. Welche Gemeinden diesen Grundsatz leugnen würden, die würden ihren christlichen Charakter verlieren und es wäre eine Häresie auf dem sittlichen Gebiet. Die Kirche kann und darf, ohne sich selbst aufzuheben, diesen Grundsatz nicht verleugnen und hat ihn nie verleugnet, wenn auch in der Praxis Laxheit eingerissen ist, welche jedoch nie eine Häresie darstellt, also auch eine Kirchenspaltung nicht rechtfertigt. Darin fehlte der von der Kirche mit Recht verworfene Donatismus und in der Reformationszeit Schwenkfeld, welcher behauptet, daß keine rechte christliche Gemeinde