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Kranken besucht, ihm zuspricht und mit ihm betet. Es ist aber eine ganz andre Sache, daß wir eine apostolische Aufforderung haben, eine Anordnung, die Ältesten, Pfarrer, wo mehrere sind, rufen zu lassen und das Amtsgebet über den Kranken sprechen zu lassen mit der Verheißung, daß auf das Gebet des Glaubens dem Kranken geholfen wird, Jak. 5, 14. 15. Das hat die Kirche allezeit mit Erfolg geübt. Es ist diese Anordnung als eine besondere Wohlthat, die der HErr seiner Gemeinde gewährt hat, als eine Art Ersatz für die wunderbaren Krankenheilungen des HErrn und seiner Apostel anzusehen, Mark. 6, 13. Wegen des Mißbrauchs, der in der römischen Kirche mit diesem Akt getrieben wird, glaubte die lutherische Kirche (man könnte fragen, mit welchem Recht?) das Öl als etwas Unwesentliches weglassen zu dürfen. Ein Versuch der Wiedereinführung wurde durch Löhe gemacht. Es blieb wegen des großen Aufsehens, das die Sache machte, bei diesem einen Versuch. Es haben sich aber auch viele beifällige Stimmen vernehmen lassen.

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 Alle diese apostolischen Anordnungen sind, mit Ausnahme der besonders bezeichneten, besonders des Zuchtbefehls, keine göttlichen Gebote, weil sie in das Gebiet der Freiheit gehören und mehr oder minder äußere Kirchenordnung sind, nicht dem Gebiet der Heilsordnung angehören. Aber sie regeln die freie Thätigkeit des Menschen auf einem Gebiet, an dem am allermeisten gelegen ist, nämlich in der Kirche. Hier kommt Gott der menschlichen Thätigkeit mit seiner ordnenden Thätigkeit entgegen und gibt ihr feste Normen für ihr Handeln, ohne jedoch dadurch die menschliche Freiheit zu beseitigen. Es gibt doch überall Raum genug für die menschliche Freiheit. Aus dieser Freiheit ist nun entstanden, was man schlechtweg mit Kirchenordnung bezeichnet. Wenn sie auch eine selbstgeschaffene menschliche Ordnung ist, ein Produkt der Freiheit, so hat sie doch etwas Bindendes, nicht bloß weil sie nützlich und förderlich ist, wie die Erfahrung zeigt, sondern weil ein göttliches Element in ihr ist: „Laßt alles ehrlich und ordentlich zugehen,“ 1. Kor. 14, 33. 40; „Gott ist nicht ein Gott der Unordnung.“ Jede menschliche Ordnung hat Gottes Wohlgefallen. Die Kirchenordnung in diesem Sinne ist eine Regel für das gottesdienstliche und gemeindliche Leben der Kirche, die sie sich selber gibt, resp. gegeben hat, und also ein Produkt menschlicher Freiheit, im Gegensatz zum Alten Testament, wo das Ganze der Kirchenordnung ein Teil des göttlichen Gesetzes und gewissensbindend war. Solche Kirchenordnungen