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b) positiv in der sittlichen Umwandlung der menschlichen Natur zum Schlechteren.

 II. In äußerlichen Straffolgen, in denen sich die göttliche Gerechtigkeit kundgibt, die Reaktion gegen die Sünde. Solche sind:

a) der Tod als Spitze aller Übel, wozu dann alles Leiden gerechnet wird;
b) beim Mann die Mühe des Schaffens, beim Weib die Wehen der Geburt, und
c) die Vertreibung aus dem Paradiese.

 Die unmittelbaren Folgen des Falles sind:

 I. a) Der Verlust des göttlichen Ebenbildes, nicht nach der substantiellen Seite, wozu auch die religiöse und ethische Anlage gehört, sondern nach der ethischen Beschaffenheit. Die Unschuld ist verloren samt allen obenbezeichneten ethischen Eigenschaften. Damit ist auch das Verhältnis zu Gott alteriert, seine beseligende Gemeinschaft verloren. Ferner ist die rechte Freiheit, d. h. die Kraft, den Willen wie vordem zum Guten zu gebrauchen, verloren. Desgleichen ist er auch aus der Wahrheit gefallen und hat die rechte Erkenntnis verloren. Die Folgen zeigen sich unmittelbar darin, daß die Scham eintritt, Gen. 3, 7: „Da wurden ihrer beiden Augen aufgethan etc.,“ vgl. 2, 25: „Sie waren beide nackend, der Mensch und sein Weib, und schämten sich nicht.“ Die Scham ist das in Verlegenheit bringende Gefühl leiblicher Blöße, das seinen Grund hat in der sittlichen Blöße. Die Feigenblätter, später Kleider (3, 21) sind das mangelhafte Surrogat des ursprünglichen Schmuckes der Unschuld und Gerechtigkeit, da der Mensch sich vor Gott und seinesgleichen sehen lassen durfte wie er war. Eine unmittelbare Folge ist auch die Furcht, die auf der Entfremdung von Gott durch das Gefühl der Schuld ruht, und Schutz vor Gott und seinem Angesicht im geheimen Versteck sucht, Gen. 3, 8–10. In dieser Furcht vor Gott nimmt er, als ihn Gott aus seinem Versteck hervorholt, seine Zuflucht zur Unredlichkeit und zeigt eben damit an, daß er aus der Wahrheit gefallen ist. Die erste sittliche That vollbringt er erst wieder auf Grund seines Glaubens an die Verheißung.

 Doch beweisen diese eintretenden Gemütsbewegungen die noch vorhandenen Wirkungen des Gewissens, also die sittliche Natur und noch vorhandene sittliche Beschaffenheit des gefallenen Menschen. Sie sind der Widerschein von dem ursprünglichen Adel der menschlichen Natur und eine von Gott geordnete Schutzwehr gegen das weitere Vordringen