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in denselben die vorfallenden Justiz- und Klaghändel abgethan.

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Nebst diesem ist in der Stadt noch das Oberamt für die auswärtigen Ortschaften, dieses besteht in dem Oberamtmann[1] dem Centrichter und einem Actuarius. Die hier vorkommenden Klaghändel werden in dem Oberamthause und in Abwesenheit des Chefs dieses Gerichts bey dem Centrichter vorgenommen. Letzterer besorgt alle in die hohe Cent einschlagenden Malefizsachen, sowohl der Stadt als des Oberamts, allein. – Der Fürstenkastner nimmt alle fürstlichen Einkünfte an Getraid, Zinsen, Lehengeldern, Wein, Ungeldern etc. ein. – Der Steuereinnehmer hat die Besorgung der Landessteuern; er schreibt bey Verkauf- Tausch- Erbfällen etc. die steuerbaren Grundstücke ein


  1. Der gegenwärtige Oberamtmann, der Herr Geheimrath Carl Philipp Ignaz Freyherr von Münster auf Euerbach, Niederwehre etc. wird von den Bürgern der Stadt sowohl, als von den Bauern seines Oberamts wegen seiner Gerechtigkeitsliebe und Menschenfreundlichkeit ungemein verehrt. Mit rastloser Thätigkeit arbeitet er selbst in seinem Amte: und hat schon trefliche Plane zum Besten seines Oberamts mit rühmlicher Sachkenntniß entworfen, und auch mehrere durch Unterstützung des jetztregierenden Fürstbischoffs ausgeführt zu sehen, das Glück genossen.