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 Ganz herrlich sagt das der Art. XII. der Augsb. Konf.: „Von der Buße wird gelehrt, daß diejenigen, so nach der Taufe gesündigt haben, zu aller Zeit, so sie zur Buße kommen, mögen Vergebung der Sünden erlangen und ihnen die Absolution von der Kirche nicht soll geweigert werden. – Und ist wahre rechte Buße eigentlich nichts anders, denn Reue und Leid oder Schrecken haben über die Sünde, und doch daneben glauben an das Evangelium und Absolution, daß die Sünde vergeben und durch Christum Gnade erworben sei, welcher Glaube hinwiederum das Herz tröstet und zufrieden macht. Darnach soll auch Besserung folgen und daß man von Sünden lasse; denn dies sollen die Früchte der Buße sein, wie Johannes spricht Matth. 3, 8: „Wirket rechtschaffene Früchte der Buße.““

 2) Solche Bekehrung oder Buße kann aber nie aus eigener Kraft und Vernunft des Menschen erfolgen, sondern ist eine Wirkung des heil. Geistes, welcher Seine Strafe und Seinen Trost jedem Sünder durch’s Gesetz und Evangelium anbietet. Dagegen soll ich nicht widerstreben, soll es vielmehr annehmen. Nicht: der Mensch bekehrt sich, sondern: der Mensch wird bekehrt.

 3) Das Strafamt des heiligen Geistes besteht nun eben darin, daß Er mir meine Sünde und