Seite:Friedrich Meyer - Der Konfirmandenunterricht.pdf/39

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kann die Absolution entweder in voller Form oder als Trostspruch angewendet werden. c. Die sogenannte „Allgemeine Beichte“ vor dem Abendmahl. Beichtendes Subjekt ist hier nicht die Gemeinde, sondern eine zufällig zusammengekommene Schar von Kommunikanten. Die Absolution wird hierbei in voller Form gesprochen und kann mit der Retention für die Unbußfertigen verbunden werden. Diese allgemeine Beichte bestand nicht von Anfang an in unserer Kirche, sie ist ein Kind des Pietismus und Rationalismus. Sie ist nur um des Segens der Beichtvermahnung willen zu schätzen und ist da ganz unentbehrlich, wo an jedem Sonntag fleißiger Abendmahlsgottesdienst stattfindet. d. Die einzig richtige und zweckentsprechende Weise der Beichte ist die Einzelbeichte oder Privatbeichte, welche nach dem Bekenntnis unserer luth. Kirche im Katechismus und in der Augsb. Konfession allezeit im Brauch sein soll.

 2) Die Privatbeichte ist eine Ordnung der vom heiligen Geiste geleiteten Kirche und beruht: a. darauf, daß ohne sie das heilige Amt der Schlüssel gar nicht völlig ausgeübt werden kann. Ohne Privatbeichte giebt’s in Wahrheit keine tiefgehende Seelsorge. – b. darauf, daß es zur Wahrheit der Buße gehört, die Sünde auszusprechen und sich auf’s tiefste zu demütigen.