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Friedrich von Rath: Hexenprozesse. In: Morgenblatt für gebildete Leser. Band 38, Nr. 233–267

Hexenprozesse.
(Fortsetzung.)

Ein viel wichtigerer und stets wiederkehrender Frageartikel blieb die Buhlschaft mit dem Teufel. Hierauf bezügliche Antworten der seltsamsten Art liegen in Masse vor, von denen jedoch hier nichts mitgetheilt werden kann. – Eine nicht minder große Rolle in diesen Untersuchungen spielen die Hexentänze und die damit verbundenen Gelage. Gewöhnlich ist der Versammlungsort ein in der Gegend schon von früher her berufener Platz, ein ausgezeichneter Berg, ein alter großer Baum, eine Wiese, ein abgelegener Grund, oft auch der Kirchhof oder ein Hochgericht, oder der gut versehene Keller eines reichen Mannes; einmal wird als Sammelplatz der Hohenstauffen angegeben. Hier kommen nun alle Unholde aus der ganzen Umgegend zusammen; sie bekommen in der Regel schlechte, übel schmeckende Sachen zu essen und zu trinken, Salz und Brod fehlen fast immer. Sie benehmen sich im Ganzen sehr albern; endlich wird getanzt, Unzucht getrieben und dem Teufel, der oft in seiner ganzen Herrlichkeit und Pracht den Vorsitz führt, zuweilen die bekannte häßliche Ehrenbezeugung erwiesen, wobei sie jedoch fast immer von demselben mit Schlägen u. s. w. gar übel traktirt werden. Eine der Inquisiten gibt an: „es sey zwar bei den Tänzen sehr hoch hergegangen, sie aber sey stets schlecht behandelt und der verachtete „Spüllumpen“ gewesen. Es haben auch hier, wie gewöhnlich in der Welt, die Reichen den Vortritt gehabt, die Armuth sey verschmäht gewesen, und sie als ein gar armer Tropf sey stets übel traktirt und herumgestoßen worden.“

Die Fahrt zu diesen Gelagen wird auf Besenstielen, Ofengabeln oder Gaisböcken gemacht, oft aber auch auf Pferden, zuweilen ganz gewöhnlich zu Fuß. Besen und Gabeln werden zuweilen mit einer vom Bösen erhaltenen Salbe geschmiert, eine solche aber bei den genauesten Nachsuchungen nie vorgefunden. In den ältern Prozessen verwandelt das Einreiben mit dieser Salbe die Hexen auch in mancherlei Thiere, gewöhnlich in Katzen. Wie sie aber wieder Menschengestalt annehmen, ist nirgends bemerkt. Der Tanzplatz ist gewöhnlich mit blauen Lichtern erleuchtet, welchen oft einige der Anwesenden auf

Empfohlene Zitierweise:
Friedrich von Rath: Hexenprozesse. In: Morgenblatt für gebildete Leser. Band 38, Nr. 233–267. Cotta, Stuttgart und Tübingen 1844, Seite 990. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedrich_von_Rath_Hexenprozesse.pdf/22&oldid=- (Version vom 31.7.2018)