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Friedrich von Rath: Hexenprozesse. In: Morgenblatt für gebildete Leser. Band 38, Nr. 233–267

Hexenprozesse.
(Fortsetzung.)

Eine Antwort auf dieses Bittschreiben findet sich nicht vor. – Wenn aber auch während der drei Monate, in welchen Thomas in Gefangenschaft, eingesperrt mit andern gleichen Verbrechens bezüchtigten Personen, schmachten mußte, öffentlich nichts weiter gegen ihn geschah, so muß er dem ungeachtet in der fürstlichen Kanzlei als ein sehr gefährlicher Mann betrachtet worden seyn, bei dem Allem aufzubieten sey, um ihn nicht freilassen zu müssen, sondern ihn, als des Hexenwerks überführt, den andern Ungläubigen zum warnenden Beispiel hinrichten zu können.

Am 7. Mai ward befohlen, alle gegen Thomas Schreiber vorliegenden Gravamina zu sammeln, sie so viel wie möglich mit neuen zu vermehren und darüber zu berichten. Bei den Akten befindet sich nun ein undatirter und ununterschriebener Bogen, wahrscheinlich von Dr. Baumann verfaßt und selbst geschrieben, dessen Inhalt Schreibers Angelegenheit nothwendig sehr verschlimmern und dem übelsten Ausgang entgegen führen mußte. Er ist betitelt: „Gravamina wider den auf dem Neuhaus verhafteten Hirschwirth zu Mergentheim,“ und enthält folgende Unheil verkündende Punkte: „1) Hat der verhaftete Th. Schreiber drei beständige (d. h. nicht zurückgenommene) Denunciationen gegen sich, daß er mit auf

Empfohlene Zitierweise:
Friedrich von Rath: Hexenprozesse. In: Morgenblatt für gebildete Leser. Band 38, Nr. 233–267. Cotta, Stuttgart und Tübingen 1844, Seite 1050. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedrich_von_Rath_Hexenprozesse.pdf/40&oldid=- (Version vom 1.8.2018)