Seite:Gebrechen der Medicinal-Policey in Franken und in manchen andern Ländern.pdf/5

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Mitbürgers in Gefahr setzt, oder wenigstens unnöthige Schrecken veranlaßt, und die Consumtion der Lebensmittel vermehrt.

 Münster hat neulich eine sehr nützliche Verordnung erhalten, wegen der Wägen, die bey Nachtszeit auf öffentlichen Straßen und Plätzen stehen. Ein ähnliches Gesetz wäre an manchem Ort auch in Ansehung der beladenen und unbeladenen Fuhrmannswägen und Karren nöthig, welche man auf Straßen und Plätzen, die nicht beleuchtet sind, über Nacht stehen läßt; wodurch leicht jemand Schaden nehmen kann.

 In ganz Franken scheint die Censur öffentlicher Zeitungen und Intelligenzblätter noch nicht auf die Verbreitung der sogenannten Universalmittel, Wunderessenzen, Rubinessenzen, bitterer Magenessenzen, und geheimen Arzneymittel, z. E. für dicke Hälse, welche auf mancherley verführerische Art[1] angepriesen werden, aufmerksam zu seyn, so schädlich auch dieser Handel der medicinischen


  1. Man sehe z. E. die Bekanntmachung der Visceralpillen eines gewissen D. Gebhard zu Ebersdorf, welche zuerst ein ungenannter v. R. zu M. im Sächsischen anpreisen mußte, damit nachher Hr. D. Gebhard sie zum Verkauf feilbieten konnte.