Seite:Gedanken eines Armen-Commissions-Deputirten über den sinkenden Wohlstand der Häcker oder Weinbauer in Franken.pdf/16

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Verlust von 3, 12, 15 bis 24 fl. jährlich für ihn gewiß sehr empfindlich. Noch mehr aber, wann Mißwachs 2, 3 oder 4 mahl hintereinander kommt, wie es seit 1770 bis hieher einige mahle geschehen ist; so muß dieß den ganzen Vermögensverfall nach sich ziehen.

 Wenn 1000 bis 1200 Morgen solcher geringen Weinberge auf einer Gemarkung sind, und von jedem jährlich nur 3 fl. verloren werden, so ist eine solche Gemeinde schon bis 3600 fl. jährlich ärmer, und in 20 Jahren um 72000 fl. Muß dieß nicht einen merklich sichtbaren Verfall nach sich ziehen? Wenn man erst rechnet, daß Weine auf geringern Boden gezeuget im Verkauf oft, und in manchem Orte, nur 24 bis 36 Batzen gelten; welcher Schaden entstehet da nicht auf einmahl? Selbst die bessern Jahre können diesen nicht heilen.

 Die Kosten, welche der eingekellerte oder Lager-Wein machet, sind eben so wenig vortheilhaft. Man darf jährlich für Zinse, Büttner- und Kellerkosten 10 Procent rechnen; und setzet man Zinsen zu Zinsen, so hat der Wein im achten Jahre sich schon in sich selbst verzehret. Wie viele zehenjährige Weine liegen nicht im Frankenlande, und welchen Nutzen kann dasselbe davon rechnen?[1]


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