Seite:Georg Muck - Geschichte von Kloster Heilsbronn (Band 1).pdf/165

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

er unserem Abt, auf dessen Bitte, eine Urkunde, worin er die dem Kloster von früheren Kaisern und Königen verliehenen Handvesten und Briefe bestätigte und erneuerte, dem Kloster Schutz und Schirm versprach mit dem Beifügen: „das wir sie, ir closter, leut und gute niemand zu vogten oder zu vogtrechten empfellen noch versetzen wollen, und das kein werenthlich persone sie betruben soll noch steure anvordern.“ Dann folgt die Garantie der selbstständigen Gerichtsbarkeit, Befreiung von Zoll und Umgeld beim Verkauf von Erzeugnissen der Klostergüter und beim Kauf von Gegenständen, die das Kloster mit seinen Amtleuten und Dienern nöthig hat. Ferner die Bestimmung, daß des Reiches Vögte und Beamte dem Abt und Konvent, so wie den Schaffnern und Boten des Klosters auf ihr Anrufen unverzüglich zur Schirmung ihrer Freiheiten und Rechte Hilfe, Gunst und Rath mit allen Sachen thun sollen. Auch soll ein Klosterunterthan künftig nicht mehr, wie ehemals wohl geschehen sei, vor ein Cent- oder Landgericht geladen werden, wenn es sich nicht um die drei Verbrechen: Todtschlag, Diebstahl und Nothzucht handelt. Macht sich aber ein Bewohner des Klosters selbst eines solchen Kriminalverbrechens schuldig, so steht die Untersuchung und Aburtheilung lediglich dem Abt und Konvent zu. Endlich folgen die üblichen Strafandrohungen. Wir werden beim 25. Abt Bamberger und im V. Abschn. sehen, daß das Kloster auch Kriminaljustiz übte, und zwar in der promptesten Weise, wenn es nöthig wurde, Verbrecher, die sich am Leben oder Eigenthum von Klosterunterthanen vergriffen oder dem Kloster abgesagt hatten, sie mochten im Kloster selbst oder auswärts ihren Wohnsitz haben, durch Hinrichtung unschädlich zu machen.

Zeuge vorstehender Mittheilungen fuhr unser Abt fort, umsichtig und beharrlich den Mönchsstaat zu erweitern und zu befestigen. Auch die Bibliothek erhielt durch ihn manchen Zuwachs. Zwei Codices enthalten die Bemerkung, daß sie auf seinen Betrieb in den Jahren 1397 und 1403 abgeschrieben worden sind. Auf kostspielige Bauten verwendete er nichts, auf Gemälde

Empfohlene Zitierweise:
Georg Muck: Geschichte von Kloster Heilsbronn (Band 1). C. H. Beck’sche Buchhandlung, Nördlingen 1879, Seite 149. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Georg_Muck_-_Geschichte_von_Kloster_Heilsbronn_(Band_1).pdf/165&oldid=- (Version vom 31.7.2018)