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in Cisterz und Rom zu erwirken; allein in Rom war man andern Sinnes. Der Abt bat in Rom um die verlangte Bestätigung, erhielt aber keine Antwort, auch nicht auf seine wiederholte Bitte. Unt. 10. Dez. 1523 wendete er sich an die beiden brandenburgischen Markgrafen Johann Albrecht, Coadjutor von Halberstadt, und Gumbrecht, welche sich eben in Rom aufhielten, zugleich an den päpstlichen Prokurator oder Syndikus Johann Büren mit der Bitte, die Sache zu betreiben und die päpstliche Bestätigung durch den ersten nach Deutschland abgesendeten Kurier zu überschicken; allein es kam abermals keine Antwort vom apostolischen Stuhl, auch nicht vom Prokurator Büren, obwohl er schon im Voraus 10 fl. für seine Mühewaltung erhalten hatte. Inzwischen verlangten Bürgermeister und Rath noch dringender die versprochene Bestätigung. Da wendete sich i. J. 1524 der Abt an den beim Reichstage in Nürnberg anwesenden Kardinallegaten Campegius und zwar in der Art, daß er den Richter Hartung nach Nürnberg sandte, um mit Johann Cochläus, dem Ceremonienmeister des Legaten, zu verhandeln. Cochläus legte die Sache dem Legaten vor, worauf dieser den Bescheid gab: „Man müsse solchen Handel in Rom austragen.“ Wenk sendete abermals seinen Richter Hartung nach Nürnberg an Cochläus mit einem Geschenk von 5 fl. und mit der Bitte: „Dem Herrn Johann Büren in Rom die Sache nochmals an’s Herz zu legen und bei ihm anzufragen, für welche Summe man wohl die ersehnte Bewilligung von Rom werde erlangen können.“ In seinem lateinischen Antwortsschreiben sagte Cochläus: „Kirchengüter sollen nach den bestehenden Gesetzen nicht verkauft, nicht abgetreten werden, am allerwenigsten in gegenwärtiger Zeit; da soll der Hirte beim Eindringen so vieler Wölfe seine Schafe nicht verlassen, noch weniger sie den Wölfen überliefern. Die nördlinger Bürger sind Erzlutheraner (Lutheranissimi); die lutherische Ketzerei würde in ihrer Stadt durch Abtretung des Patronats befördert. Der Papst kann nicht einwilligen. Mein Rath ist daher: die gegebene Zusicherung der Abtretung des Patronats zu widerrufen. Darein wird der Papst gern willigen; dann habt ihr freie Hand, katholische

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Georg Muck: Geschichte von Kloster Heilsbronn (Band 1). C. H. Beck’sche Buchhandlung, Nördlingen 1879, Seite 261. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Georg_Muck_-_Geschichte_von_Kloster_Heilsbronn_(Band_1).pdf/277&oldid=- (Version vom 1.8.2018)