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jeder von beiden wurde ein Ausschuß gewählt zur Fertigung des vom Markgrafen verlangten Gutachtens oder Rathschlags. Der lutherisch gesinnte Ausschuß hielt sich an die von Heilsbronn und Onolzbach vorgelegten Gutachten, während der aus sechs Individuen bestehende antilutherische Ausschuß ein Gutachten im entgegengesetzten Sinne verabfaßte. Auch dieses registrirte Hartung in seinem Jahrbuche, und zwar in folgender Weise: „Dieß nachfolgende Judicium auf obgemelte (23) Artikel ist durch die sechs Ausgeschossenen, so von den Prälaten elegirt, gemacht worden. Und werden die letzten drei Artikel zuerst judicirt wie folgt: Zu 21. Die römische Kirche und die Concilien wurden vom heiligen Geist regiert; also ist der Geist der Wahrheit bei ihnen gewesen. Der Kirche allein ist zu glauben. Nach Jesu Befehl an Petrum soll auch die irdische Kirche ein Haupt haben; kein Leib darf ohne Haupt sein. Nicht alle Lehren und Geschichten Jesu sind in der Schrift beschrieben, sondern dieselben sind auch aus andern Offenbarungen und Belehrungen zu entnehmen, und zwar durch die heiligen Concilien. Zu 22. Die Gebote der Päpste und Bischöfe sollen wir halten nach dem Spruch Luc. 10, 16: Wer euch hört, der hört mich. Zu 23. Die Apostel haben bei Streitigkeiten und Irrungen in Glaubenssachen in Apostelversammlungen entschieden. Erzbischöfe und Bischöfe sind Statthalter der Apostel und haben daher dieselbe Gewalt. Die Auslegung der Schrift kann nicht durch den Buchstaben geschehen, sondern durch den Geist; denn der Buchstabe tödtet, aber der Geist macht lebendig. Auslegung über die Schrift hinaus wird Gott reichlich belohnen, wie Christus selbst zu dem Stallknecht Luc. 10, 35 gesagt hat: „Da hast du zwei Pfennige und warte des Verwundeten; wann ich wiederkomme, will ich dir wiedergeben, was du darüber aus hast gegeben.“ Zu 1. Nicht bloß die zwei Sakramente hat Christus eingesetzt, sondern auch die Firmung, da er den Kindern die Hände segnend auflegte und Joh. 20, 22 sprach: „Nehmet hin den h. Geist.“ Auch die Apostel legten die Hände auf. Apostelg. 8, 17. Das Sakrament der Buße wird in der Schrift angezeigt Matth. 3, 2. 8. und Christus selbst

Empfohlene Zitierweise:
Georg Muck: Geschichte von Kloster Heilsbronn (Band 1). C. H. Beck’sche Buchhandlung, Nördlingen 1879, Seite 284. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Georg_Muck_-_Geschichte_von_Kloster_Heilsbronn_(Band_1).pdf/300&oldid=- (Version vom 31.7.2018)