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Raths, u. A. bei folgender Veranlassung: Adam Weiß, Pfarrer zu Krailsheim, einer der eifrigsten und tüchtigsten Reformatoren im Fürstenthum, schrieb im Frühling 1526 an den Markgrafen Kasimir: „E. F. G. haben vorigen Jahres nicht allein zugelassen, sondern auch befohlen, daß im Fürstenthum das Wort Gottes lauter und rein gepredigt werde und nach gestillter Empörung diesen Befehl erneuert. Das haben E. F. G. als ein christlicher Fürst, der seinen Herrn auch im Himmel erkennt, fürgenommen. Allein E. F. G. ernstliche Meinung ist bisher wenig vollstreckt. Nicht allein in etlichen Orten, sondern auch in E. G. fürstlichen Stadt und Hof wird dem ausgegangenen göttlichen auch fürstlichen Befehl zuwider gelehrt und gelebt. Daher großes Ärgerniß des Volkes und Abfall Vieler vom Evangelio. Eine sondere Freude des Satans, aber ein herzliches Leid der Frommen. Noch immer wird die Messe als ein tägliches Opfer Christi gehalten, auch für Verstorbene, was noch viel schädlicher und aus Geiz eingerichtet worden ist. Wegen dieser und anderer gotteslästerlicher Mißbräuche ist meine allerunterthänigste Bitte und Ermahnung an E. F. G. als einen christlichen Fürsten, den Gott vor Andern mit Verkündigung seines h. Evangeliums begnadigt hat, solche Ungeschicklichkeit abzuschaffen.“ Darauf folgt eine zweite Bitte und Ermahnung, veranlaßt durch ein Schreiben, welches Weiß vom Markgrafen erhalten hatte. Es war datirt: Montag nach Mariä Geburt und adressirt: „Dem Würdigen und Hochgelehrten, Unserem Rath und lieben getreuen Herrn Adam Weiß, der heiligen Schrift Licentiat, Pfarrherr in Crailsheim.“ Es war, da Kasimir eben krank darnieder lag, von seinem Bruder Georg ausgefertigt und enthielt Folgendes: „Wir schicken euch hiermit einen Abdruck, wie abermals unser Befehl ist, daß das h. Wort Gottes lauter und rein gepredigt werden soll. Und weil wir berichtet worden, daß viele Pfarrer im Kapitel Krailsheim sich diesen unsern Befehlen nicht gemäß halten, sondern Menschentand predigen, so befehlen wir: ihr wollet alle solche Pfarrer zu euch fordern, ihnen unsern Befehl anzeigen und befehlen, daß sie sich demselben gemäß halten und unsere Strafe Leibs und

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Georg Muck: Geschichte von Kloster Heilsbronn (Band 1). C. H. Beck’sche Buchhandlung, Nördlingen 1879, Seite 319. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Georg_Muck_-_Geschichte_von_Kloster_Heilsbronn_(Band_1).pdf/335&oldid=- (Version vom 1.8.2018)