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daß er gerne recht thäte. Der fromme Vogler muß in seinem Abwesen viel von ihm reden lassen; wo er hier (in Augsburg) wäre, hätten wir so viel Gutes und Friedliches nicht ausgerichtet.“ Eben so unselbstständig und von seiner Umgebung beeinflußt erscheint der Markgraf in den mitgetheilten Verhandlungen über den heilsbronner Hof in Onolzbach, indem er sich verleiten ließ, ein seinem Günstling Vogler schriftlich gegebenes Wort zu brechen, nachdem derselbe in Ungnade gefallen war, und ihm dann in einer einem Fürsten nicht ziemenden Weise zu schreiben. Der Markgraf und der Kanzler waren beide eifrige Reformatoren; allein ihre durch unsern Abt vermittelte und in seinem Jahrbuch registrirte Korrespondenz über den onolzbacher Klosterhof durchweht kein reformatorischer Hauch.

Mehr als der Klosterhof nahm unsern Abt die neue Kirchenordnung in Anspruch, welche von der markgräflichen Regierung gemeinschaftlich mit dem Magistrat Nürnberg im Jahr 1533 verabfaßt wurde. Wie oben berichtet, wurde schon fünf Jahre zuvor auf Anregen unseres Abts im Markgrafthum und auf dem ganzen Klostergebiete visitirt und die kirchliche Ordnung in Luthers Sinn umgestaltet. Doch damals nur interimistisch; ein Definitivum und völlige Gleichförmigkeit wurde nun erst durch die zwischen Onolzbach und Nürnberg vereinbarte Kirchenordnung hergestellt. Zur Zeit des Abschlusses derselben war Vogler noch am Ruder. Es war sein letztes Amtsjahr, der Markgraf noch immer in Schlesien, wohin ihm die neue Kirchenordnung zur Einsicht, Genehmigung und Befürwortung gesendet wurde. Er sandte das Elaborat zurück mit einem Jägerndorf, 17. Jan. 1533 datirten Vorwort, worin von ihm „befohlen“ wurde, „daß es in seinen und seines Vetters Albrecht Landen in allen Pfarr- und andern Kirchen mit christlicher Lehre und Ceremonien nach dieser Ordnung gehalten werden solle. Wer diese Kirchenordnung nicht einhält, soll uns und in unserer Abwesenheit unseren Statthaltern und Räthen angezeigt und unnachlässig an Leib und Gut gestraft werden, was von den Kanzeln zu verkünden ist. Ohne unser und unserer Statthalter und Räthe Wissen und Willen

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Georg Muck: Geschichte von Kloster Heilsbronn (Band 1). C. H. Beck’sche Buchhandlung, Nördlingen 1879, Seite 355. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Georg_Muck_-_Geschichte_von_Kloster_Heilsbronn_(Band_1).pdf/371&oldid=- (Version vom 1.8.2018)