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ihr wollet uns und unsern Konvent des angezeigten ungegründeten Bezüchts bei päpstlicher Heiligkeit entschuldigen. Denn uns in Wahrheit ungütlich geschieht.“

Der zweite Gegenstand, über welchen Schopper durch Gumpenberg mit Rom verhandelte, war die Priesterweihe. Die heilsbronner Mönche wurden vom jeweiligen Bischof von Eichstätt geweiht. Verweigerte ein Bischof die Weihe, so war der Abt berechtigt, seine Mönche selbst zu weihen, vermöge der S. 55 beim 4. Abt besprochenen päpstlichen Bulle von 1205. Klugerweise ließen es die Bischöfe nicht leicht dahin kommen; es findet sich von 1205 an bis zur Reformation wohl kein Beispiel, daß ein Bischof einem heilsbronner Mönch die Weihe verweigerte. Auch noch im Reformationszeitalter, als die lutherische Richtung des Klosters bereits offenkundig war, fuhren die Bischöfe fort, heilsbronner Klösterlinge zu weihen. Noch im Jahr 1541 gab der Bischof von Eichstätt dem Markgrafen Georg die Versicherung, daß er keinem frommen christlichen Gesellen, welcher eine Pfründe habe, die Weihe verweigern werde. Allein es war Schopper darum zu thun, das Recht der Priesterweihe ohne alle Beschränkung zu erhalten. Dazu autorisirt, glaubte er, die bis auf 17 herabgesunkene Zahl seiner Mönche wenigstens bis auf 30 wieder vermehren zu können. Er war eben im Begriff, die nachher zu besprechende Klosterschule zu gründen, in welcher er Novizen für sein Kloster heranzubilden gedachte. Um bei der Weihe dieser Novizen nicht vom Bischof abzuhängen, suchte er beim Papst um die Erlaubniß nach, die Priesterweihe selbst vollziehen zu dürfen. Gumpenberg notifizirte ihm, daß man in Rom bereit sei, die Erlaubniß zu ertheilen, wenn für jede Weihe 25 Dukaten gezahlt würden. Zugleich erhielt Schopper den Entwurf zur deßfallsigen Bestätigungsbulle. Der Entwurf war nicht in Schoppers Sinn, da er verletzende Ausfälle gegen das Lutherthum enthielt und den Preis für jede Weihe allzuhoch stellte. Er sendete daher den Entwurf zur Abänderung an Gumpenberg zurück und schrieb in einem Begleitbriefe: „Euer Ehrwürden melden, daß der Datari pro quolibet fratre nostri monasterii 25 Dukaten pro compositione

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Georg Muck: Geschichte von Kloster Heilsbronn (Band 1). C. H. Beck’sche Buchhandlung, Nördlingen 1879, Seite 365. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Georg_Muck_-_Geschichte_von_Kloster_Heilsbronn_(Band_1).pdf/381&oldid=- (Version vom 31.7.2018)