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ihr wollet den Eingang der Supplikation nach der Form oder Kopei, die wir euch hiermit zuschicken, in der Bulle ändern. Wir haben unter beiden Theilen (Katholiken und Lutheranern) unsere Güter, und wo wir das Breve bei den Lutherischen auflegen und sie Ketzer schelten würden, würde es uns zu keinem Frieden dienen. Würden diese Worte: damnatae haeresis etc. eingemischt, so wollten wir uns die Sache nicht einen Gulden kosten lassen; denn es würde mehr zu unserem Nachtheil, als zu unserer Besserung gereichen. Und wollet uns auf dieß unser Schreiben aufs Erste mit guter Antwort versehen. Das wollen wir um euch zu obgemelter ehrlicher Schenkung und Verehrung allezeit freundlich verdienen. Damit Gottes Gnade befohlen.“ Die Jahrbücher melden nicht, welche Antwort Schopper erhielt, sie beweisen aber, daß es beim Alten blieb, d. h. daß der Abt nur dann eine Weihe vollziehen durfte, wenn sie vom Bischof verweigert wurde. Allein die Bischöfe verweigerten niemals den Vollzug der Priesterweihe. Schopper hatte in seiner Schule „einen frommen Gesellen“, Johann Winkler, welchen er dem Bischof Konrad von Würzburg empfahl mit der Bitte, ihn zum Priester zu weihen. Der Bischof erklärte sich sofort bereit, ihn zu weihen, wenn er sich über den Besitz eines Titels, einer Pfründe, einer Versorgung, ausweisen würde. Winkler, dessen nachher wiederholt gedacht werden wird, erhielt eine Pfarrstelle, wurde geweiht und verehelichte sich. So hatte denn Schopper vergebens Alles aufgeboten, um im Interesse seines Mönchsstaates die weiße Ordenstracht wieder einzuführen und die Befugniß zur unbeschränkten Priesterweihe zu erlangen.

Besser gelang es ihm, den bisher üblichen Ritus in der Klosterkirche großentheils beizubehalten. Die neue brandenburgische Kirchenordnung, mit welcher er im Ganzen einverstanden war, wurde von ihm, wie oben berichtet, gleich nach ihrer Publikation sofort in den Klosterpfarreien, auch in der Katharinenkirche zu Heilsbronn, ohne irgend eine Modifikation eingeführt, nicht aber in der Klosterkirche, wo er das bisher Übliche beibehielt, wenn es der neuen Kirchenordnung nicht geradezu

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Georg Muck: Geschichte von Kloster Heilsbronn (Band 1). C. H. Beck’sche Buchhandlung, Nördlingen 1879, Seite 367. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Georg_Muck_-_Geschichte_von_Kloster_Heilsbronn_(Band_1).pdf/383&oldid=- (Version vom 31.7.2018)