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daß er sich in seinem Kloster mit der Kirchenordnung seinem obersten Kloster Cisterz gemäß halten müsse, so er doch sammt seinen Halbmönchen die Kappen abgezogen, die langen Horas abgekürzt, auch viel gute Exercitia, als: Fasten, Beten, Studiren, sich mäßig und züchtig halten, abgelegt, dagegen ein ganz rohes freches Leben eingeführt oder zugelassen hat, als: den ganzen Tag vagiren, im Wirthshaus sitzen, leichtfertigen Weibsbildern nachtrachten, des Tags und zu halber Nacht zu trinken und zu spielen. (Bezieht sich auf die S. 344 mitgetheilte Wirthshausscene mit Mart. von Gundelsheim.) Das soll nun die Regel St. Bernhardi gehalten sein, da doch dem allerschlechtesten christlichen Leben gleich gelebt wird. Dennoch muß sich der fromme Fürst blenden lassen, daß den heiligen Leuten nicht gebühre, rechtschaffene christliche Kirchenordnung anzunehmen, sondern ihre cisterziensische Regel zu halten mit allerlei gottlosen Suffragien, Vigilien, erdichteten Seel- und andern Privatmessen, darin sich der Abt am Allerseelentag hat sehen lassen, und daneben ein frei, frech, ärgerlich Leben. Am Allergräulichsten ist zu hören, daß der Abt zum Schein wiederum ein recht Klosterleben, eine christliche Schule anzurichten, etliche Knaben von Schwabach und andern Orten sammt dem Kantor von Schwabach, der ihr Schulmeister sein soll, angenommen, sie aber in der österlichen Zeit genöthigt hat, das heilige Sakrament unter einerlei Gestalt nach päpstlicher gottloser Weise zu halten. Item hat der Abt einem seiner Kochsfreunde unter seinem Siegel einen Fürderungsbrief zu Sankt Anstand zu betteln gegeben. Wie hat man aber den Fürsten überredet, wider des Abts erdichtete Ausreden nicht zu sein und in seinem gottlosen Leben bleiben zu lassen, so daß der gute fromme Fürst nicht anders wissen soll, als habe er über den Abt als einen Cisterzienser in göttlichen Sachen nicht zu gebieten. Wehe ihnen, die sich unterstehen, einen solchen Fürsten, deß sich die gemeine Christenheit freuen und trösten sollte, mit so erdichteten Ursachen wider Gott und sein heiliges Wort kleinmüthig und abfällig zu machen und alles gottlose Wesen zu gestatten. In der Charwoche wurde vielen Gottlosen des Adels gestattet,

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Georg Muck: Geschichte von Kloster Heilsbronn (Band 1). C. H. Beck’sche Buchhandlung, Nördlingen 1879, Seite 369. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Georg_Muck_-_Geschichte_von_Kloster_Heilsbronn_(Band_1).pdf/385&oldid=- (Version vom 31.7.2018)