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handhabe in den Klöstern und Pfarrkirchen, wie in Sachsen geschieht. Ist aber der christliche Fürst so fern verführt, als ob er die Mönche zu Haylsprunn bei ihrer Cisterzienserregel und also im antichristlichen Gräuel zu lassen schuldig sei: so schaffe er, weil sie sich auf solche Regel berufen, daß sie die ganze Regel halten müssen in allen Stücken, die nicht stracks wider Gottes Wort sind, z. B. zu Mitternacht Metten und Horas nach der Länge halten, ohne Federbett schlafen, viel fasten und sonst mäßig sein, studiren, leichtfertige Weiber, Tag und Nacht fressen, saufen, spielen und dergleichen meiden. Es mag auch der löbliche Fürst am Kloster anschlagen, daß man diese Mönche als Gottlose zu erkennen wisse. Der Allmächtige erbarme sich unser Aller und mache ein Ende alles gottlosen Wesens durch Christum unsern Herrn und Heiland.“ „Mich wundert, daß unser Herr Gott nicht noch höher straft, weil man, wie ich in diesen Tagen erfahren habe, so gottloses Wesen noch zu Haylsprunn und andern Orten des Fürstenthums gestattet. Ich bin des Versehens, ihr werdet nicht mehr, wie bisher, nachlässig sein, die Visitation und dadurch Gottes Reich und unserer Seelen Seligkeit fördern und alle gottlosen Mißbräuche ausrotten.“

So schrieb Vogler von Windsheim aus an die Superintendenten in Onolzbach, um das Gerücht zu widerlegen, als habe er unsern Abt in dem Entschlusse bestärkt, die brandenburgische Kirchenordnung nicht sofort und nicht unbedingt einzuführen. Vom Markgrafen wegen dieses Gerüchts zur Erklärung aufgefordert, erklärte Vogler: „Das gottlos ärgerlich Wesen zu Haylsprunn betreffend gestehe ich, daß sich der jetzige Abt erboten hat, sich E. F. G. Willens zu befleißigen. Auch ich habe gerathen, ihn zu einem Abt zu machen und haben uns Alle versehen, weil er sich vor Andern mit Selbstpredigen und sonst christlich erzeigt, er sollte dabei bestanden sein. Daß er sich aber nun viel anders erzeigt, daran sind Andere, dabei er Rath und Schutz sucht, mehr schuld als ich. Wie wohl mir sein Wesen gefällt, weiß er selbst. Ich habe den Superintendenten in Onolzbach nach der Länge geschrieben und begehrt, es E. F. G. vorzutragen.

Empfohlene Zitierweise:
Georg Muck: Geschichte von Kloster Heilsbronn (Band 1). C. H. Beck’sche Buchhandlung, Nördlingen 1879, Seite 371. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Georg_Muck_-_Geschichte_von_Kloster_Heilsbronn_(Band_1).pdf/387&oldid=- (Version vom 31.7.2018)