Seite:Georg Muck - Geschichte von Kloster Heilsbronn (Band 1).pdf/391

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

geholfen werden.“ Sie erbaten sich zur Reise einen Geleits- oder Bettelbrief, welcher ihnen von Schopper Dinstag nach Mariä Heimsuchung 1534 ausgestellt wurde. Im Reisepaß ist nicht angegeben, wer und wo dieser Sankt Anstand war. Das Elaborat wurde vom Hauptmann Kaspar von Seckendorf und vom Kanzler Heller in Onolzbach beanstandet, an Schopper zurückgeschickt und bei Seite gelegt.

Die Verhandlungen über den Vollzug der neuen Kirchenordnung kamen in der ersten Woche des Jahres 1536 zum Abschluß. Abt und Konvent ordneten den Kornschreiber Sebastian Wagner (nachmals Abt) und einen zweiten Konventualen nach Ansbach ab zu einer Verhandlung, welcher der Markgraf Georg selbst beiwohnte. Leiter und Wortführer waren der Kanzler Heller, der Dr. Johann Weimann und der Rath Berchtold. Von den beiden Konventualen wurde vorgestellt: „Die Einführung der Kirchenordnung habe zur Folge, daß die Einkünfte von heilsbronnischen, im Würzburgischen, Bambergischen und Oettingischen gelegenen Gütern in Verbot gelegt oder aufgehoben würden.“ Darauf erwiderte der Kanzler: „Nach den Beschlüssen zu Nürnberg und Regensburg dürfe Keiner dem Andern etwas vorenthalten; sollte aber demungeachtet von Würzburg, Bamberg, Oettingen und Andern etwas aufgehalten werden, so werde der Markgraf mit den Besitzungen Jener innerhalb des Fürstenthums Onolzbach eben so verfahren, dadurch das Kloster schadlos halten, überhaupt gegen Männiglich gnädig und getreulich schützen und sein gnädiger Herr sein. Darauf sich die Gesandten unterthäniglich bedankt und erboten haben, was S. F. G. heiße, demselben unterthäniglich Folge zu thun.“ Darauf wurde ihnen bedeutet: „In der Katharinenkirche sei Gesang und Messe deutsch zu halten; in der Klosterkirche aber, wo Jeder Latein verstehe, sei das nicht nöthig; daselbst sei täglich ein Amt zu halten, jedoch dabei Canon, Offertorium, Suffragia de Sanctis und dergleichen wegzulassen.“ Der Kornschreiber antwortete: daß sie nichts, was dem göttlichen Worte zuwider sei, vornehmen würden; sie bäten aber um einen schriftlichen Befehl zum Ausweis, daß sie solches

Empfohlene Zitierweise:
Georg Muck: Geschichte von Kloster Heilsbronn (Band 1). C. H. Beck’sche Buchhandlung, Nördlingen 1879, Seite 375. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Georg_Muck_-_Geschichte_von_Kloster_Heilsbronn_(Band_1).pdf/391&oldid=- (Version vom 1.8.2018)