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nicht aus Fürwitz fürgenommen hätten.“ Die Bitte wurde gewährt. Sodann beschwerten sich die beiden Konventualen über eine wiederholt ergangene markgräfliche Verordnung, laut welcher Niemand in das Kloster aufgenommen werden dürfe ohne Wissen des Markgrafen. Das sei ihnen beschwerlich; denn die Alten stürben ab; sie hätten viele Ämter, Pfarren und Probsteien zu versehen, den Chor zu erhalten, wozu so wenige Personen nicht ausreichten; daher ihre Bitte: die erforderliche Zahl von Personen aufnehmen zu dürfen, bei welchen jedoch nicht auf Profeß und Vota gedrungen werden sollte. Die Antwort lautete: „Der Markgraf habe diese Verordnung nicht ohne gute Ursache gegeben. Wären die Klöster noch, wie vor Alters, Schulen zur Bildung von Pfarrern, Predigern und dergleichen, so wäre es nicht unbillig, sie Personen aufnehmen zu lassen. Hätten sie zwei oder drei ehrbare Personen nöthig, so möge man es anzeigen und zugleich auch, wozu man die Personen nöthig habe; der Markgraf werde ihnen jedesmal gnädige Antwort geben und ihr gnädiger Herr sein.“ Damit schloß die Verhandlung. Der von den beiden Konventualen zu ihrer Legitimation erbetene, an unsern Abt und sein Konvent gerichtete markgräfliche Befehl lautete: „Georg etc. Würdiger und Andächtiger, Lieber und Getreuer. Auf die viel gepflogene Handlung und langwierige Geduld, die wir mit euch in Sachen der Religion gehabt, hätten wir uns versehen, ihr solltet vorlängst mit Abstellung etlicher Mißbräuche in Lehre und Ceremonien euch unserer Konfession und Kirchenordnung mehr gleichförmig gemacht, als widerwärtig bewiesen haben. Weil ihr aber vielleicht mehr aus menschlicher Blödigkeit und etlicher Entsetzung, als aus freventlichen Ursachen verzogen, uns aber nicht verantwortlich sein will, solchem Verzug länger stattzugeben, und Gottes Wort höher denn nichts Anderes zu halten ist, auch Gott wider die Pforten der Hölle schützen kann, so langt an euch unser gnädiges Begehren und ernstlicher Befehl, ihr wollet Alles, das wider unsere gethane christliche Konfession und Kirchenordnung ist, abthun. Doch wollen wir euch in eurer Klosterkirche, weil daselbst nicht des gemeinen Volks Versammlung geschieht, zu

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Georg Muck: Geschichte von Kloster Heilsbronn (Band 1). C. H. Beck’sche Buchhandlung, Nördlingen 1879, Seite 376. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Georg_Muck_-_Geschichte_von_Kloster_Heilsbronn_(Band_1).pdf/392&oldid=- (Version vom 1.8.2018)