Seite:Georg Muck - Geschichte von Kloster Heilsbronn (Band 1).pdf/400

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

lassen werden zu einem Vornehmen, welches sowohl gegen meine Ordens- und Eidespflicht ist, die ich vor Gott und der Welt zu halten schuldig bin, als auch gegen meine Privilegien und altes Herkommen. Sollte E. F. G. Herrschaft Gefahr drohen durch Krieg oder Aufruhr, alsdann will ich zur Rettung der Herrschaft Brandenburg darstrecken mein Leib und Gut und mich in solchem Fall so redlich und wohl erzeigen, daß E. F. G. und die ganze Herrschaft ein Wohlgefallen tragen werden. Solches christlichen und gehorsamen Gemüths sollen sich E. F. G. zu mir und meinem Konvent gewißlich getrösten, denen ich mich hiermit in gnädigen Schutz und Schirm befehle als meines gnädigen Herrn williger Kaplan, Johannes Abt. Datum Haylsbronn, Freitag nach Johannis Baptistä 1534.“ In den ersten Tagen erfolgte keine Antwort auf diese standhafte Weigerung, wohl aber von Schwabach aus die Bitte um ein Fäßlein oder Legel schneebergisches Bier. Bei Übersendung desselben schrieb Schopper an den Markgrafen: „E. F. G. sende ich hiermit ein Fäßlein meines schneeberger Bieres und bitte, es gnädig anzunehmen, und will auf E. F. G. ferneres Begehren ferner ein Fäßlein bestellen, wenn es in Nürnberg zu bekommen ist.“ Einige Tage darauf sandte er Hechte an den Markgrafen nach Kadolzburg. Von dort aus erhielt Schopper, dessen Verweigerung der Rechnungsvorlage drei Monate lang unerwidert geblieben war, unterm 14. Sept. 1534 folgende Antwort: „Von Gottes Gnaden Georg etc. Eure Widerschrift, vor unsern verordneten Räthen nicht Rechnung zu thun, haben wir vernommen und uns eines solchen Widersetzens von euch nicht versehen in Bedacht, daß solche Rechnung eurem Kloster zu keinem Nachtheil vorgenommen wird. Alle unsere Prälaten, Prälatinnen und Stifter sind erschienen und haben Rechnung gethan. Wir haben uns entschlossen, die Gleichheit zu halten und keinem Kloster oder Stift die Rechnung zu erlassen. So ist denn an euch nochmals unser gnädig Begehren, ihr wollet euch mit des Klosters Rechnung gefaßt machen, wenn wir euch im nächsten Monat einen Tag bestimmen werden, vor uns und unsern Räthen Rechnung zu thun, wie andere Klöster

Empfohlene Zitierweise:
Georg Muck: Geschichte von Kloster Heilsbronn (Band 1). C. H. Beck’sche Buchhandlung, Nördlingen 1879, Seite 384. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Georg_Muck_-_Geschichte_von_Kloster_Heilsbronn_(Band_1).pdf/400&oldid=- (Version vom 1.8.2018)