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Wildstandes thut Noth.“ Die beiden Stände erhielten auf diese Erklärung vorläufig den mündlichen Bescheid, daß man von Seite der Markgrafen auf Erhöhung der Getränksteuer beharre. Hierauf reichte der dritte Stand eine gegen den zweiten Stand gerichtete Vorstellung bei den Markgrafen ein. Darin wird lobend anerkannt, daß die Klöster und Stifter bei früheren Besteuerungen redlich beigetragen hätten, und zwar aus eigenen Mitteln, mit Verschonung ihrer armen Unterthanen. Dagegen wird darüber Beschwerde geführt, daß die Klöster und Stifter aus eigenen Mitteln zur erhöhten Getränksteuer nichts beitrügen und diese lediglich ihren Unterthanen aufbürdeten. Die Markgrafen legten diese Vorstellung des dritten Standes dem zweiten vor, worauf die Klöster und Stifter erklärten: „Wir sind wahrlich belastet genug durch die bisherige Getränksteuer, durch die Klauensteuer, durch den hundertsten Pfennig und durch die tägliche Gastung (Einlagerung der Markgrafen und des Adels), besonders Heilsbronn. Die tägliche Gastung ist eine bleibende Last, während die übrigen Belastungen vorübergehend sind. Wir bitten daher E. F. G., auf das Ansinnen des dritten Standes nicht einzugehen und uns nicht neue Lasten aufzubürden.“ Diese Erklärung des zweiten Standes wurde von den Markgrafen dem dritten Stande zugeschlossen, welcher entgegnete, daß er bei seiner früheren Erklärung beharre und wiederholt bitte, die Klöster und Stifter gleichfalls stärker zu belasten. Auf diese Erklärungen und Gegenerklärungen erhielten die Versammelten durch den Hauptmann und die Räthe folgenden markgräflichen Bescheid: „Nachdem die Herren Markgrafen Georg und Albrecht die beiden Stände, Prälaten, Städte, gemeine Landschaft und Bauerschaft einberufen und darüber vernommen haben, wie die vom letzten Landtag bewilligte Hilfe mit der leidlichsten Bürde eingebracht werden möge, so haben sich I. F. G. in folgenden Artikeln mit ihnen verglichen: Die Getränksteuer wird verdoppelt, bis die bewilligten 300,000 fl. entrichtet sein werden. Die früheren Bestimmungen über das Umgeld, namentlich über die Befreiung und Nichtbefreiung von demselben, bleiben in Kraft. Die Umgelter, Schreiber, Visirer und

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Georg Muck: Geschichte von Kloster Heilsbronn (Band 1). C. H. Beck’sche Buchhandlung, Nördlingen 1879, Seite 403. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Georg_Muck_-_Geschichte_von_Kloster_Heilsbronn_(Band_1).pdf/419&oldid=- (Version vom 1.8.2018)