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Fuder Frankenwein, den erforderlichen Hausrath etc. Es verbleiben ihm seine Ersparnisse und die seiner Frau, ferner sein übriges Eigenthum an zahlreichen Missiven von Gelehrten und Andern, seine Bücher, Gläser, Schalen mit Schrift und Wappen, die er zu Venedig (auf seiner Reise nach Rom) erkauft hat, 100 Pfund Zinn, von ihm als Pfarrherr zu Weißenbronn erkauft, auch etliche Genealogien der Burggrafen von Nürnberg (sein eigenes Werk: Epitome Marchionum Brandenburgensium). Alles Übrige hat er zurückzugeben. Seine Frau erhält nach seinem Tode ein halbes Jahr lang die Hälfte seines Ruhegehalts.“ Die versammelten fürstlichen Räthe gestatteten die Wahl eines andern Abts, jedoch mit folgenden Bestimmungen: „Der künftige Abt soll, wie andere Prälaten und Prälatinnen in den beiden Fürstenthümern, den beiden Fürsten (Albrecht und Georg Friedrich) gehorsam sein, nur mit Vorwissen und Erlaubniß der beiden Markgrafen und des Konvents aus dem Kloster gehen. Thut er dieses dennoch, so ist das Kloster nicht schuldig, ihm eine Kompetenz zu geben. Verheirathet er sich, so soll ihm, wie auch andern austretenden Konventualen, keine Kompetenz gemacht werden. Er hat dem Konvent in Gegenwart der Räthe beider Fürsten jährlich Rechnung zu stellen. Dieses Alles zu halten hat er in einem Revers dem Konvent und den beiden Herrschaften anzugeloben. Die Herren des Konvents haben hierunten durch ihre Unterschrift schon vor der Wahl zu bestätigen, daß sie diesen Bestimmungen nachkommen wollen und daß sie die Bewilligung der Abtswahl mit besonderem Dank angenommen haben.“ Schließlich sind unterschrieben: die ober- und unterländischen Räthe: Kanzler Ch. Straß, Götz Lochinger, Plechschmidt, Adam v. Wolfstein, Frauentraut, Balth. von Rechenberg, und Sebast. Pürkel; von Seite des Klosters: Prior Wirsing (später Abt), Subprior Widmann, Kustos Knörr, Granarius Clar und Gg. Greulich, Probst zu Bonhof (nachmals Abt).

Daß die versammelten Räthe die Wahl eines andern Abts gestatteten, war ganz im Sinne des Markgrafen Albrecht, welcher im Dienste des Kaisers stand und daher, wenigstens ostensibel,

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Georg Muck: Geschichte von Kloster Heilsbronn (Band 1). C. H. Beck’sche Buchhandlung, Nördlingen 1879, Seite 412. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Georg_Muck_-_Geschichte_von_Kloster_Heilsbronn_(Band_1).pdf/428&oldid=- (Version vom 1.8.2018)