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die den Titel „Praepositi, Pröbste“ führten und bei Gericht präsidirten. In Waizendorf und Windsheim stellte das Kloster weltliche Personen, Vögte, als Richter und Verwaltungsbeamte an, im Jahre 1523 einen Oberrichter weltlichen Standes, wie oben beim 26. Abt berichtet wurde. Von den fünf Gerichtsbezirken waren nur die von Bonhof und Merkendorf leidlich arrondirt, indem beispielsweise der bonhofer Bezirk sich nicht weiter als bis Nürnberg, Schwabach und Ansbach erstreckte. Dagegen gehörten in die Bezirke Neuhof, Waizendorf und Windsheim heilsbronnische Unterthanen, die mehrere Stunden fern von ihren Gerichtssitzen wohnten. Dadurch wurden die Unterthanen vielfach belästigt und zwischen den Behörden zahllose Kompetenzkonflikte hervorgerufen. Hier einige Beispiele: Der heilsbronner Vogt Dotzer im Mönchshofe zu Randersacker gerieth wegen Markung in Streit mit einem Nachbar, wurde deßhalb beim Ortsgerichte in Randersacker verklagt, von diesem vorgeladen, leistete aber keine Folge, sondern berichtete an seinen Abt Schopper, welcher dem Schultheiß in Randersacker notifizirte: „Der Verklagte ist eurem Gerichtszwang nicht unterworfen. Kein geschworener Diener unseres Gotteshauses steht unter einem andern Gericht, als unserem. Laut königlichem Landfrieden und Kammergerichtsordnung ist Jeder bei seinem Gericht zu lassen. Wir sind aber erbötig, den Verklagten entweder in Windsheim oder in Neuhof vor unser Gericht zu stellen.“ Drei Jahre darauf (1541) wurde Dotzer’s Wittwe wegen Forderung beim Landgericht Würzburg verklagt, worauf der Abt Wagner an den Landrichter G. von Maßbach in Würzburg schrieb: „Die Frau ist dorthin nicht gerichtbar, sondern lediglich uns, und zwar nach unserem Gericht in Neuhof, wo sie verklagt werden mag.“ Ein heilsbronner Unterthan in „Mindern–Altheim“ bei Nördlingen wurde beim Landgericht in Oettingen verklagt und dahin vorgeladen, worauf der Abt Wenk an den Landrichter und die Urtheilssprecher der Grafschaft Oettingen schrieb: „Der Zitirte gehört laut unsern kaiserlichen Freiheiten und Begnadungen vor unser Gotteshausgericht in Waizendorf an der Wieseth; daselbst wollen wir dem Kläger Recht ergehen

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Georg Muck: Geschichte von Kloster Heilsbronn (Band 1). C. H. Beck’sche Buchhandlung, Nördlingen 1879, Seite 576. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Georg_Muck_-_Geschichte_von_Kloster_Heilsbronn_(Band_1).pdf/592&oldid=- (Version vom 1.8.2018)