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der Reformation regierte, sah „die zunehmenden Übertretungen der Gesetze“, und beschloß daher, die Gerichtsordnung zu verschärfen. Er befahl seinen fünf Gerichtsvorständen, sich vorläufig über einige ihnen bezeichnete Punkte zu besprechen und dann am Sonntag Judica 1514 zur weiteren Rücksprache bei ihm in Heilsbronn sich einzufinden. Es erschienen die fünf Gerichtsvorstände (drei Pröbste und zwei Vögte), Jeder begleitet von einem Gerichtsbeisitzer (vier Bauern aus Weiterndorf, Kleinhaslach, Merkendorf, Königshofen und der Müller von der Klingenmühle). Mit diesen zehn Einberufenen verfaßte der Abt die geschärfte Gerichtsordnung „zur Steuerung von Absagen, Raub, Diebstahl, Einbruch, Nothschatzung, Brand, Mord und Androhung davon.“ Dann forderte er die Einberufenen auf, diese Ordnung zu handhaben und setzte den Gastmeister, Bruder Conrad Haugk, als Prinzipal oder Obmann ein, bei dem die Gerichtspersonen Rath und Hilfe bei Handhabung der Gerichtsordnung finden könnten. Beim 25. Abt haben wir den Bruder Haugk als Mann von Rath und That, als Vorstand der Laienbrüder kennen gelernt, der prompte Justiz übte, indem er einen Schädiger des Klosters an einen Baum hängen ließ.

Am Ostermontag 1515 erschien ein Erlaß des 25. Abts Bamberger, worin Appellation in Bagatellsachen verboten wurde. Als einige Jahre darauf im Gerichtsbezirk Waizendorf ein Kläger in Bagatellsachen appelliren wollte und zu diesem Behufe Aktenabschrift verlangte, dekretirte der Abt Schopper auf Grund jenes Erlasses, den muthwilligen Appellanten abzuweisen und ihm die Aktenabschrift zu verweigern. Da dergleichen Appellationen wiederholt vorkamen, so eröffnete Schopper seinen fünf Klostergerichten: „Wir vernehmen, wie ihr an unsern Gerichten viel Haders habt, daß Urtheile bei geringfügigen Sachen geschoben werden und daß in dergleichen Sachen unnöthigerweise appellirt wird, was Kosten verursacht, die der Prozeß nicht werth ist, dazu Versäumniß und Mühe, zum Schaden für Weib und Kind. Wir schärfen euch daher die anliegende Verordnung (von 1515) auf’s Neue ein. Glaubt sich Jemand durch euer Urtheil

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Georg Muck: Geschichte von Kloster Heilsbronn (Band 1). C. H. Beck’sche Buchhandlung, Nördlingen 1879, Seite 580. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Georg_Muck_-_Geschichte_von_Kloster_Heilsbronn_(Band_1).pdf/596&oldid=- (Version vom 1.8.2018)