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Vogelsteller, welche den Kaiser Ruprecht nach Heilsbronn begleiteten. Zur Zeit der Burggrafen und Kurfürsten war noch kein maßloser Hochwildstand vorhanden; erst zur Zeit der Markgrafen von Ansbach und durch sie wurde das Hochwild maßlos gehegt und eine Geißel für den Landmann, wie in den Beiträgen zu lesen ist. Die Markgrafen Kasimir und Georg verordneten im J. 1522: „Der Jägermeister und noch ein Knecht sollen beritten sein und von 4 Knechten zu Fuß und noch 2 Knaben begleitet werden, in Summa 8 Personen. Die sollen nachfolgendergestalt unterhalten werden: 6 Wochen lang zu Heilsbronn und Neuhof, 3 Wochen lang zu Wülzburg, 3 zu Ahausen, 3 zu Heidenheim, 3 zu Kloster Sulz, 3 zu Virnsberg, 3 zu Frauenaurach, 2 zu Münchaurach, 2 zu Solnhofen, und jedes Kloster oder Deutschhaus, dahin die Jäger kommen, soll diesen 8 Personen 14 Maas Wein geben. Jeglicher Abt, Komthur oder Äbtissin soll 2 Personen, um jagen zu helfen, mitschicken.“ Man sieht hieraus, daß die Wildbahn um Heilsbronn für die Markgrafen die ergiebigste in ihrem Territorium war. Zur Zeit des Bauernkrieges kam Wilddiebstahl öfter vor als sonst, wurde aber von Kasimir und Georg nicht in roher, grausamer Weise bestraft, doch immer noch hart genug. Martin Kelsch in Großhaslach hatte 1525 ein Wild geschossen. Das Straferkenntniß lautete: „Sieben Tage Thurm und Zahlung des vierten Theiles seines Vermögens.“ Dieser vierte Theil wurde auf 6 Goldgulden 1 Ort angeschlagen. Nachdem er 5 fl. an den Kastner in Onolzbach gezahlt hatte, wurde vom Abt Wenk und vom Richter Hartung um Erlaß des Restes gebeten und die Fürbitte dadurch motivirt, daß gleichschuldige Nachbarn nur um den fünften Theil ihres Vermögens bestraft worden seien. Dergleichen Fürbitten der Äbte um Strafmilderung konnten nach Auflösung des Klosters nicht mehr vorkommen; daher hinderte den Markgrafen Georg Friedrich nichts mehr, seine Leidenschaft für die Jagd schrankenlos zu befriedigen. Es ergoß sich nun eine Fluth von Jagdmandaten. Sechs Jahre vor der Klosterauflösung erhielt der Abt Wunder zur Publikation ein markgräfliches Mandat, das Halten und Laufenlassen von Hunden,

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Georg Muck: Geschichte von Kloster Heilsbronn (Band 1). C. H. Beck’sche Buchhandlung, Nördlingen 1879, Seite 615. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Georg_Muck_-_Geschichte_von_Kloster_Heilsbronn_(Band_1).pdf/631&oldid=- (Version vom 1.8.2018)