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und ist auch bereits eine große Zahl weggefangen worden. Da aber demungeachtet sich Wildschützen rottiren, Wildpret schießen und verkaufen, dabei auch Leute berauben, wohl gar morden, wie Etlichen unserer Diener allbereits begegnet, so verordnen wir: „Wer einige Stücke Wild schießt, sonst aber nichts weiter begangen, soll mit Geld, Gefängniß, Landesverweisung oder Ruthen bestraft werden; wer 10 Stücke gefällt, mit dem Galgen; wer darüber raubt, mit dem Rad. Wer auf unsere Wildmeister anschlägt oder losbrennt, wird am Leben gestraft. Ein Wildschütz, der den Andern anzeigt, wird begnadigt.“ Joachim Ernst wurde 1625 während des 30jährigen Krieges in Heilsbronn begraben, nachdem er daselbst oft gejagt und manches Jagdmandat dahin erlassen hatte; darin auch folgende Befehle: „Geweihe sind nicht anderwärts an Messerschmiede etc. zu verkaufen, sondern, bei 10 fl. Strafe, nach Onolzbach zu liefern, gegen gebührliche Zahlung. Vogelherde sind nicht an Fremde zu verleihen. Wiesen, Weiher und Brachfelder dürfen nicht verzäunt werden. Die spitzige Zäune aufrichten, zahlen 10 fl. Strafe; Hirten und Schäfer, die ihren Hunden keine Zwerchprügel anhängen, 5 fl. Vogelschlingen dürfen nur zwei Roßhaare stark sein; für jedes Roßhaar mehr werden 10 Kreuzer Strafe gezahlt.“

Auf Joachim Ernst folgte sein Sohn Albrecht, unter dessen Regierung sich das Wild in Folge des Krieges ungemein vermehrte, weßhalb ihn die Unterthanen mit Bitten und Klagen bestürmten. Er befahl daher, den Wildstand zu konstatiren und darüber zu berichten. In dem Berichte über die Wildbahn Bonhof hieß es: „Die Zahl kann nicht genau angegeben werden. Aber gewiß ist, daß oft 30 bis 40 Schweine so ungescheut auf einen Acker kommen, daß sie durch Schreien und Schläge nicht abgetrieben werden können.“ Hierauf verfügte Albrecht im Jahre 1641: „Da des schwarzen Wildprets halben immer mehr Klagen einlaufen, wir aber durch dasselbe unsern äußerst bedrängten Unterthanen nicht weitern Schaden zufügen lassen wollen: als ist hiermit unser ernster Befehl, daß ihr alles schwarze Wildpret wegpürschen und einliefern sollt. Säumige Wildmeister sind am

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Georg Muck: Geschichte von Kloster Heilsbronn (Band 1). C. H. Beck’sche Buchhandlung, Nördlingen 1879, Seite 620. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Georg_Muck_-_Geschichte_von_Kloster_Heilsbronn_(Band_1).pdf/636&oldid=- (Version vom 31.7.2018)