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gleichfalls angefeindet und geschädigt. Die Bischöfe waren dem Kloster abhold wegen der vielen Schenkungen und Legate, welche es von bischöflichen Unterthanen erhielt. Um sich für diesen Entgang zu entschädigen, erlaubten sich die Bischöfe indirekte Erpressungen, z. B. in der Weise, daß sie für das Weihen der Mönche, Kirchen, Altäre, Gefäße, Gewänder und des Öls übermäßige Taxen forderten. Dem zu begegnen, verfügte Innocenz III. im Jahre 1204 auf Anregen unseres Abts wie folgt: „Weigert sich der treffende Bischof, einen substituirten Abt zu weihen oder sonstige bischöfliche Funktionen bei euch zu verrichten, so steht es euch frei, diese Funktionen durch einen andern Bischof verrichten zu lassen. Auch soll es dem Abt erlaubt sein, wenn er ein Priester ist (si tamen sacerdos fuerit; von Laienäbten, die nicht Priester waren, war oben die Rede), seine Novizen selbst zu weihen und auch andere bischöfliche Handlungen zu vollziehen. Der Bischof (von Eichstätt), in dessen Sprengel das Kloster liegt, mische sich nicht in die Abtswahl. Sollten Bischöfe das Interdikt oder die Exkommunikation über euer Kloster aussprechen, weil ihr keine Zehnten gebt, so erklären wir diesen bischöflichen Ausspruch, als wäre er gegen den apostolischen Stuhl selbst gerichtet, für null und nichtig.“ In einer andern Bulle, welche sich unser Abt erbeten hatte, wird von demselben Papst die Indignation des Allmächtigen und der heiligen Petrus und Paulus denen angedroht, die von des Klosters Neubrüchen und Krautgärten Zehnten zu erpressen sich unterfangen. Der Papst kannte die in Heilsbronn herrschende strenge Zucht und die dortigen Anfechtungen, besonders wegen des Zehnten; er kannte aber auch die in manchen Klöstern der Erzdiöcese Mainz herrschende Zuchtlosigkeit und Rohheit. Daher i. J. 1202 sein Erlaß an den Erzbischof von Mainz mit einer zweifachen Aufforderung: einerseits Heilsbronn gegen Beeinträchtigung zu schützen durch Anathema und Interdikt; andererseits gegen zuchtlose Klöster einzuschreiten, „in welchen Mönche handgemein geworden sind, Blut vergossen, einander verstümmelt, oder sich an einem Bischof oder Abt vergriffen haben.“

Daß der Abt Arnold i. J. 1210 noch regierte, beweist eine

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Georg Muck: Geschichte von Kloster Heilsbronn (Band 1). C. H. Beck’sche Buchhandlung, Nördlingen 1879, Seite 55. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Georg_Muck_-_Geschichte_von_Kloster_Heilsbronn_(Band_1).pdf/71&oldid=- (Version vom 1.8.2018)