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daß der mit Recht aus seiner angesteckten Wohnung verwiesene Wirth wieder mit den Seinigen in seine Wohnung zurückgekehrt ist und daß ihm seitdem wieder zwei Personen gestorben sind. Wir befehlen, ihm sogleich wieder eine Wohnung außer dem Kloster anzuweisen und den Steinhof verschlossen zu halten.“ Gleichzeitig erhielten der Prediger Ley und andere Pfarrer folgendes Publikandum zum Verlesen von den Kanzeln: „Nachdem unverborgen, daß die Sterbensläufe allenthalben einreißen, was Jedweden zur Buße reizen sollte, so wird doch solches bei dem gemeinen Volk gar wenig in Acht genommen. Daher verordnen Abt, Verwalter und Richter, daß bis auf Weiteres alle öffentlichen Tänze, Rockenstuben, Fenstern, das Schreien, Poltern und Schlägereien auf den Gassen, vornehmlich aber das Gotteslästern soll abgeschafft werden. Die Beamten sollen dabei nicht durch die Finger sehen und in den Ortschaften 2 bis 4 Mann des Nachts Acht haben und Übertreter gefänglich annehmen. Kein Wirth soll Gastung über 8 Uhr dulden bei Strafe von 5 fl. Weil die Leute bei jetziger Seuche furchtsam sind und die christliche Liebe ausziehen und Einer den Andern in Nöthen verläßt, so befehlen wir den Amtleuten und Dorfmeistern, in jedem Ort 2 bis 4 Leute dazu zu bestellen, den Kranken Speise und Trank zuzutragen, und deren Weiber sollen die Kranken pflegen und reinigen um gebührliche Belohnung aus den Mitteln der Herrschaft, oder der Gotteshäuser, oder der Gemeinden. Die angesteckten Häuser sollen gesperrt, aber die kranken Bewohner darin versorgt werden. Die Bader haben den Kranken gegen billige Gebühr beizuspringen bei Vermeidung der Strafe durch die Herrschaft. Kleider und Betten der Kranken sollen außerhalb der Dörfer gewaschen werden. Das Stroh auf den Wägen, worauf die Leichen aus den Weilern zur Bestattung geführt werden, darf nicht mehr beim Heimfahren an Kreuzwegen oder Martersäulen hingelegt werden, wodurch der Aberglaube die Seuche abzutreiben glaubt, sondern es soll eingegraben oder verbrannt werden, bei Strafe von 10 fl.“ Der Prediger Ley hatte in der eben errichteten Fürstenschule wöchentlich einige theologische Lektionen zu

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Georg Muck: Geschichte von Kloster Heilsbronn (Band 2). C. H. Beck’sche Buchhandlung, Nördlingen 1879, Seite 117. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Georg_Muck_-_Geschichte_von_Kloster_Heilsbronn_(Band_2).pdf/119&oldid=- (Version vom 1.8.2018)