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Statt innezuhaben und zu nützen, auch in gutem Stand zu halten und zu bauen, weil der Hof baufällig ist. Dagegen versprechen wir ihm: wenn der Abt mit Tod abgeht, so haben wir und unsere Erben alsdann Macht, den Hof wieder zu unsern Handen zu nehmen gegen Zahlung an seine Erben oder Andere seiner Legatarien der 192 fl. Kaufgeld und dazu bis in 200 fl. Baugeld, welche er Zeit seines Lebens verbauen würde. Gegeben 1525.“ Zwei Jahre darauf starb Kasimir, und Georg trat die Regierung an. Wieder zwei Jahre später (1529) resignirte der Abt Wenk (siehe dort) und zog nach Ansbach in den Klosterhof. Wieder ein Jahr später verfügte der Markgraf: „Von Gottes Gnaden, wir Georg etc. für uns selbst und als Vormund unseres unmündigen Bruderssohnes Markgraf Albrecht. Nachdem weiland unser Bruder Kasimir unserem Prälaten und Abt Johannes Wenk zugelassen, daß er den Hof hier zu Onolzbach, so unser Rath Doktor Kifer inne gehabt, kaufen, bauen und besitzen möge, doch so, daß wir oder unsere Erben den Hof nach seinem Absterben gegen Zahlung von 192 fl. und bis auf 200 fl. Baugeld wieder zu unsern Handen nehmen können; nachdem aber unser Rath, Herr Abt Wenk, mehr als 200 fl. verbaut hat, aber noch viel daran zu bauen ist; nachdem ferner der jetzige Abt (Schopper) demüthig gebeten hat, den Hof ausbauen zu dürfen, so daß wir auch ferner unsere Harnaschkammer darin haben möchten: so bekennen wir mit diesem Brief, daß wir in diese unterthänige Bitte willigen. Das Kloster wird sich mit Herrn Abt Wenk wegen seiner aufgewendeten Baukosten vergleichen und den Hof besitzen, so lang das Kloster Heilsbronn ein Kloster ist und mit seinen Leuten und Gütern ungetrennt bleibt, oder bis wir den Hof mit 192 fl. und 500 fl. Baugeld einlösen. Wenn sich zutrüge, daß durch eine gemeine Ordnung des heiligen Reiches das Kloster nicht mehr bei Wesen bleiben sollte, dann sollen wir oder unser Vetter oder unsere Erben Macht haben, solchen Hof wieder zu unsern Handen zu nehmen, Alles ohne Irrung und Eintrag des Abts und Convents. Deß zu Urkund haben wir diesen Brief mit unserem Siegel besiegelt, der geben ist zu Onolzbach am Tage Valentini 1530.“

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Georg Muck: Geschichte von Kloster Heilsbronn (Band 2). C. H. Beck’sche Buchhandlung, Nördlingen 1879, Seite 156. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Georg_Muck_-_Geschichte_von_Kloster_Heilsbronn_(Band_2).pdf/158&oldid=- (Version vom 31.7.2018)