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28. Abt Wagner den Hof bewohnte. Die beiden Hausgenossen vertrugen sich nicht miteinander, so daß Wagner darauf antrug, dem Kammerer die Miethe zu künden. Allein des Abts Greulich Bescheid lautete: „Der Kammerer bleibt im Hofe; die Wohnung darin ist ihm einmal zugesagt und man muß ihm Wort halten.“ 1548 erscheint als Miethsmann der Stadtvogt Kindler, welchem aber der Abt Wirsing die Miethe kündigte, weil man schon vorlängst dem vielverdienten Klosterrichter Hartung und seinem gleichfalls um das Kloster verdienten Schwiegersohne Othmayr die Wohnung zugesagt habe. Darüber ungehalten schickte die verwittwete Markgräfin Emilie ein pikantes Schreiben an den Abt Wirsing, der aber offen und entschieden antwortete, daß es bei der vorlängst gegebenen Zusage sein Verbleiben habe. Hartung bezog den Hof nicht, da er unerwartet schnell in Heilsbronn starb. Wohl aber zog Othmayr dort ein. Darauf baten Statthalter und Räthe, dem gewesenen Oberamtmann zu Schwabach, Arnold von Seckendorf, den Hof gegen Miethzins einzuräumen. Der Abt Häberlein schlug aber die Bitte ab, da er und seine Mönche den Hof als Absteigquartier nicht entbehren könnten und Othmayr’s Wittwe lebenslang darin zu wohnen zugesagt sei. Nach dem Tode der Wittwe bat der Doktor Chph. Tetelpach, seinem Schwager, dem Kanonikus Magister Albr. Hartung und seinem Gesinde, die sich insgesammt wohl verhalten würden, so oft der Abt dahin kommen würde, den Hof einzuräumen. Der 33. Abt Schörner antwortete ablehnend, da man den Töchtern des verstorbenen Richters Hartung lebenslang den Hof zugesagt habe. 1556 bezog den Hof gegen billigen Miethzins der Doktor Juris Adelmann, von welchem das Kloster 600 fl. entlehnt hatte: unter allen Miethsmännern der einzige, dem ein längeres Weilen in dem Hofe vergönnt war. Doch blieb, wie früher, eine Stube oben, deren Fenster in den Garten gingen, nebst Kammer und Speisekammer für den Abt und seine Klösterlinge, unten eine Stube für seine Dienerschaft reservirt. Zur Zeit des letzten, völlig machtlos gewordenen Abts Wunder erhielt Adelmann seine Wohnung definitiv in dem Hofe inhaltlich folgenden Erlasses des

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Georg Muck: Geschichte von Kloster Heilsbronn (Band 2). C. H. Beck’sche Buchhandlung, Nördlingen 1879, Seite 158. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Georg_Muck_-_Geschichte_von_Kloster_Heilsbronn_(Band_2).pdf/160&oldid=- (Version vom 1.8.2018)