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Objekt der Schenkung war ein Prädium im Orte (pago) Brucca und die Erlaubniß, Vieh in den an das Prädium stoßenden Wald treiben zu dürfen. Die dem Kloster hierüber zugestellte Schenkungsurkunde trägt das Datum 1147, gibt aber weder Tag noch Ort der Ausstellung an. Da aber zwei päpstliche Bullen, welche dieses Klosterbesitzthums in Brucche gedenken, vom Februar und Juni 1147 datirt sind, so wird das kaiserliche Schenkungsdiplom im Januar dieses Jahres ausgefertigt worden sein. Der Kaiser fertigte es ohne Zweifel entweder in Nürnberg, oder in Heilsbronn selbst aus. Da es darin heißt: „ut pecoribus fratrum ibidem (in coenobio) Deo servientium per totam silvam eidem predio adjacentem libere pastus et discursus permittatur,“ so muß der Ort Brucca ganz nahe bei Heilsbronn gesucht werden. Der Ort ist ohne Zweifel Bruckberg, nicht Bruck bei Erlangen, weil das Kloster in der dortigen Gegend damals noch nichts besaß, keinen Meierhof, kein Prädium, von welchem aus die Klosterherde, der kaiserlichen Genehmigung zufolge, in den angrenzenden Wald sollte getrieben werden dürfen. Auch an Wiesethbruck ist nicht zu denken, wenngleich das Kloster dort und in der Umgegend nach und nach Vieles acquirirte; denn dieser Ort lag zu fern vom Kloster und von seinen Viehherden. Bruckberg hingegen lag dem Kloster nahe, und noch näher den beiden Klosterhöfen zu Ketteldorf (s. dort), welche bereits vor der in Rede stehenden kaiserlichen Schenkung an das Kloster gekommen waren. Einen dieser beiden Höfe bewirthschaftete das Kloster, wie bei Ketteldorf berichtet wurde, fortwährend in eigener Regie, und die Viehherde dieses Hofes war es wohl, welcher durch das kaiserliche Diplom das Weiden in dem Walde zwischen Bruckberg und Ketteldorf gestattet wurde. Als Vorbesitzer des Prädiums nennt das Diplom einen nicht näher bezeichneten Dyepertus, der das Gut an den Kaiser verkaufte, welcher es dem Kloster schenkte (predium quod situm est in pago, qui dicitur Brucca, aliquando a Dyeperto jure feodali possessum, nunc autem ab eo juste recompensationis restitutione in nostram (des Kaisers) possessionem sine omni controversia retractam).

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Georg Muck: Geschichte von Kloster Heilsbronn (Band 2). C. H. Beck’sche Buchhandlung, Nördlingen 1879, Seite 163. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Georg_Muck_-_Geschichte_von_Kloster_Heilsbronn_(Band_2).pdf/165&oldid=- (Version vom 1.8.2018)