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hervorgerufen worden war, welcher schon lang vor dem Kriege „wegen Abbruch von Opfergeldern, Kleinzehnten und etlichen Hellern“ mit seiner ganzen Gemeinde gehadert und beim Abt geklagt hatte. 1525 reichte er beim Abt eine neue Klage ein, welche dem Markgrafen Kasimir und den Räthen zur Entscheidung vorgelegt wurde. Vorläufig begab sich der Richter Hartung nach Großhaslach und befahl der Gemeinde, bis zur Entscheidung den Pfarrer unbekümmert zu lassen. Dem Pfarrer befahl er auf Grund eines markgräflichen Erlasses: „seine Magd von ihm zu thun.“ 1526 stritt der Pfarrer wider den Bader in Kleinhaslach über Marksteine, wider Hofmockel in Steinbach, der ihm in Gegenwart Anderer gesagt habe: „Pfaff, was forderst du? ich bin dir nichts schuldig! worauf er (der Pfarrer) ihm mit der flachen Hand über das Maul gefahren.“ Hofmockel referirte den Vorgang seinem Lehensherrn, dem Junker Rothan zu Bruckberg und betheuerte: „der Pfarrer habe gesagt, daß er auf ihn und seinen Junker hofire.“ Der Junker beschwerte sich deßhalb beim Richter Hartung, welcher darauf den Junker bat, dem Pfarrer nicht zu zürnen, ihm zu seinem Recht zu verhelfen und den Hofmockel zu verwarnen. 1527 verklagte der Pfarrer, wie oben beim 26. Abt berichtet wurde, seinen Kaplan, welcher sich in Kleinhaslach lutherische Neuerungen erlaubte. Gleichzeitig verklagte er beim Abt Wenk den Ziegelknecht Wening, der während der Messe mit einer Stange, an deren Spitze eine Schelle hing, in die Kirche getreten und klingelnd um den Altar gegangen sei. Am Osterfest sei dieser Gottlose, als er, der Pfarrer, gepredigt und die Messe gelesen habe, um den Altar gegangen und habe auf diesen einen Stein gelegt. Unter den vielen Gegnern des Pfarrers war Sebastian von Eib zu Vestenberg, dessen reformatorische, aber unlautere Gesinnung wir oben beim 26. Abt kennen gelernt haben. In seinem Bereiche lag ein Grundstück, dessen Gefälle von einem Gemeindeangehörigen, Odenberger, zur Abhaltung einer alljährlichen Seelenmesse in der Ortskirche vor Zeiten gestiftet worden waren. Sebastian von Eib verbot nach Einführung der Reformation die Abreichung jener Gefälle an den Pfarrer, worauf

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Georg Muck: Geschichte von Kloster Heilsbronn (Band 2). C. H. Beck’sche Buchhandlung, Nördlingen 1879, Seite 15. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Georg_Muck_-_Geschichte_von_Kloster_Heilsbronn_(Band_2).pdf/17&oldid=- (Version vom 31.7.2018)