Seite:Georg Muck - Geschichte von Kloster Heilsbronn (Band 2).pdf/20

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

ist in den Akten bemerkt: „Pfarrer Winkler ist eines Bauernweibes halben in Verdacht.“ Der Wirth Seider beschuldigt ihn des Diebstahls, der Verführung seiner Gäste, die Pfarrerin der Hurerei. Die Pfarrerin schimpft den Wirth einen Schelm und Unflath, der seinen Zehnten nicht gebe. Beide Theile geloben vor dem Richter, Frieden zu halten. 1549 verklagte Winkler mündlich und schriftlich seine ganze Gemeinde: „Der Hirt verderbe ihm durch die Herde Wiese und Hopfengarten; etliche Gemeindeglieder zerrissen ihm Zäune und Lautern; die Andern hätten ihr Frohlocken daran.“ Der Abt zitirt die Dorfmeister, welche erklären: „Auf der Pfarrwiese sei von jeher gehütet worden; der Pfarrer dürfe nur seinen Hopfengarten einlantern; übrigens möge er seines Berufes fleißiger warten.“ Gleichzeitig verklagte der Pfarrer einen Zehntholden, welcher von vier Züchet Gänsen nur zwei Stück gegeben habe. Der Meßner Horbacher verklagt den Pfarrer, dessen sechs Gänse dem Meßner das Gras auf dem Kirchhofe verdarben. Der Abt zitirte den Pfarrer, zugleich die Heiligenpfleger und andere Gemeindeglieder, welche erklärten: „Der Meßner Horbacher ist ein Zimmermann und daher meist auswärts. Bedarf man seiner bei Feuersnoth, so ist er nicht da. Er feindet nicht nur den Pfarrer an, sondern auch Andere und hat geäußert: er habe bereits Einen ermordet und werde noch Einen ermorden, und Dieser müsse ein Pfaff sein. Sein Weib ist auch nichts nutz. Wir haben ihm den Dienst aufgesagt und statt seiner einen Schneider gedingt, der täglich daheim bleibt und seines Amtes warten kann.“ Der Abt erklärte sich damit einverstanden. An einem unverheiratheten, ältlichen und geistesschwachen Manne übte der Pfarrer Winkler Kirchenzucht in der Weise, „daß er dessen Begräbnis auf dem Kirchhofe verweigerte, weil er in 22 Jahren die Kirche nicht besucht, das Sakrament nicht empfangen, die ihn dahin gewiesen geschmäht, Gott gelästert hatte und nicht beten lernen wollte.“ Kein Pfarrer durfte aber in einem derartigen Falle ohne höhere Genehmigung verfahren. Winkler erhielt vom Abt die nachgesuchte Genehmigung nicht, sondern folgenden Bescheid: „Der Verstorbene war

Empfohlene Zitierweise:
Georg Muck: Geschichte von Kloster Heilsbronn (Band 2). C. H. Beck’sche Buchhandlung, Nördlingen 1879, Seite 18. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Georg_Muck_-_Geschichte_von_Kloster_Heilsbronn_(Band_2).pdf/20&oldid=- (Version vom 31.7.2018)