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sein, mehr Feiertage haben, als durch die brandenburgische Kirchenordnung eingeführt sind, während er selbst keine Feiertage hält und keine Predigt besucht. Daß er mich mit dem Dolch überlaufen, kann ich durch Herrn Pfarrer Lorenz zu St. Peter beweisen. Mit dem mit Landsknechten herumziehenden Vater des Pöckhans habe ich nichts zu schaffen, vielleicht aber der Wirth, um mir zu schaden. Daß er wuchert und schlechten Wein ausschenkt ist offenkundig.“ Beide Theile erhielten einen Verweis wegen ihrer Rachsucht, der Pfarrer überdies wegen seiner fortwährenden Streitigkeiten mit seinen Beichtkindern. Senior und Kustos des Kapitels Langenzenn hielten die Kirchenvisitation in Linden (1572) und theilten dem Abt Wunder folgendes Visitationsergebniß mit: „Die Klosterunterthanen in Linden führen ein solch gottlos Leben gegen das heilige Ministerium und das Wort Gottes, und befleißigen sich gegen ihren Pfarrherrn aller Undankbarkeit, Verachtung und Muthwillens, daß wir dergleichen nicht gehört. Es ist zu erbarmen, solches bei Christenmenschen zu erfahren. Zauberei, Winkeltänze, Rockenstuben, Fenstern, an Feiertagen reiten, fahren und arbeiten geschieht ungescheut und ungestraft. Und dieses bei so hellem Licht des Evangelii und bei so vielfältigen christlichen Mandaten. Des Schmötzers Weib ist in öffentlicher Bezichtigung der Zauberei. Die ganze Gemeinde klagt über den Wirth, daß er die Maas Wein, die ihn 12 Pfennige kostet, um 24 verkauft, und um 8 Pfennige ein Brot, das ihn 6 kostet.“ Der Abt eröffnete dieses seinem Vogt Köhn zu Neuhof mit dem Beifügen: „Wiewohl wir dir unserer gnädigen Herrschaft gedruckte Polizeivorschrift und wie du dich mit Metzgern, Becken und Wirthen zu verhalten, zugeschickt und befohlen haben, darob zu halten, so ist doch solches von dir die ganze Zeit her verblieben; daraus folgt, daß die Wirthe, sonderlich der zu Linden, Wein und Brot ihres Gefallens geben. Dazu werden Zauberei, Winkeltänze etc. ungescheut getrieben, wie die Visitatoren berichten. Wir befehlen dir, gegen die Verächter des göttlichen Wortes streng einzuschreiten, des Schmötzers Weib mit Gefängniß zu strafen etc.“ Dem Pfarrer war auferlegt worden, die durch

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Georg Muck: Geschichte von Kloster Heilsbronn (Band 2). C. H. Beck’sche Buchhandlung, Nördlingen 1879, Seite 27. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Georg_Muck_-_Geschichte_von_Kloster_Heilsbronn_(Band_2).pdf/29&oldid=- (Version vom 1.8.2018)