mit Mühe fand man für die kärgliche Stelle einen Geistlichen, Leonh. Silv. Scharpfenecker. Dieser machte sich aber (1544) bald nach seinem Aufzuge „unwissentlich“ davon, was seine Frau in Heilsbronn anzeigte mit dem Betheuern, daß er ohne ihr Wissen sich entfernt habe. Nach seiner Entfernung wollten seine Stiefkinder seine Habe zu ihren Handen nehmen und aus dem Flecken führen. Die Mutter bat in Heilsbronn, dieses zu verhindern, damit sie nicht gar um das Ihrige komme. Darauf erhielt der Vogt von Heilsbronn aus den Befehl, Hab und Gut des Entwichenen zu inventarisiren, an Niemand etwas davon folgen zu lassen, um damit, so weit es reiche, die Schulden des Entwichenen zu tilgen und sein Weib zu befriedigen; stelle er sich nicht wieder, so wolle man den Merkendorfern nicht abschlagen, einen andern Pfarrer ihres Gefallens anzunehmen. Von den Stiefsöhnen war Einer Predikant in Heideck, ein Anderer in Windsbach.
Auf den Entwichenen folgten in den zwölf Jahren von 1544 bis 56 nacheinander zwei Pfarrer, deren Verhalten großes Ärgerniß gab. Daher gegen Beide, und zugleich gegen die damaligen gleichqualifizirten Vögte, stets Beschwerden der Gemeinde und stetes Einschreiten der Äbte. In Auftrag des Abts Wirsing schrieb der Richter Hartung i. J. 1550 an den Vogt Gutzer in Merkendorf: „Sein Gnaden (der Abt) werden berichtet, wie ihr mit den Förstern in Saus und Braus lebt, schier täglich in den Wirthshäusern zecht und ein so unordentliches Leben führt, daß die Nachbarn, denen ihr zum Vorbild gesetzt seid, keinen Gefallen haben und auch von den vorigen Vögten nie gesehen worden. Auch habt ihr in des Klosters Haus und Hof mit Weib, Gesinde und Kindern einen unchristlichen und schändlichen Wandel geführt etc.“ Dann folgt ernste Drohung, auch gegen die Förster, welche die Wälder erbärmlich erösen ließen und täglich in den Wirthshäusern schlemmten und prassten. Gleichzeitig schritt der Abt gegen den Pfarrer Sig. Rummel ein, welcher einen Seiler, seinen Schwager, in Merkendorf einzuschmuggeln suchte. Dann wurde er von den Sechsern, vom Rath und von der Gemeinde zugleich verklagt, „weil er eine in einer Grenzstreitigkeit von den
Georg Muck: Geschichte von Kloster Heilsbronn (Band 2). C. H. Beck’sche Buchhandlung, Nördlingen 1879, Seite 47. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Georg_Muck_-_Geschichte_von_Kloster_Heilsbronn_(Band_2).pdf/49&oldid=- (Version vom 31.7.2018)